Brexit

Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit)

Aufenthaltsrechtliche Umsetzung ab dem 1. Januar 2021:

Mit dem Ende des Austrittsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich am 31. Dezember 2020 endet auch die Übergangsphase, in der britische Staatsangehörige wie EU-Bürger behandelt wurden.

Bestandsschutz für britische Staatsangehörige:
Das Austrittsabkommen sichert einen Bestandsschutz für bislang freizügigkeitsberechtigte britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige. Diese dürfen weiterhin in Deutschland leben und arbeiten. Der aufenthaltsrechtliche Status wird kraft Gesetz erworben, und es wird von Amts wegen ein „Aufenthaltsdokument-GB“ ausgestellt. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

Meldepflicht für nicht gemeldete britische Staatsangehörige:

Britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige, die noch nicht im Landkreis Germersheim gemeldet sind, müssen ihren Aufenthalt bis zum 30. Juni 2021 beim Amt für Migration und Integration anzeigen. Diese Anzeige kann schriftlich, elektronisch oder telefonisch erfolgen.

Für neu eingereiste Briten ab dem 1. Januar 2021:

Britische Staatsangehörige, die ab dem 1. Januar 2021 nach Deutschland einreisen, unterliegen den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes.

Weitere Informationen: