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Niederlassungserlaubnis
Übertrag des Aufenthaltstitels bei abgelaufenem Reisepass
Inhaber eines unbefristeten Aufenthaltstitels müssen nach Ablauf des Reisepasses ihren Aufenthaltstitel auf den neuen Reisepass übertragen lassen.
Hierzu ist eine persönliche Vorsprache des Betroffenen bei der Ausländerbehörde notwendig, da die Fingerabdrücke für den neuen elektronischen Aufenthaltstitel abgenommen werden müssen. Zu dieser Vorsprache sind der neue Reisepass sowie ein aktuelles biometrisches Passbild mitzubringen.
Bitte senden Sie vorab eine Kopie des neuen Reisepasses per Post oder E-Mail. Sie erhalten danach schriftlich einen Termin.