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Niederlassungserlaubnis
Niederlassungserlaubnis
Was ist eine Niederlassungserlaubnis?
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der es einer Person aus einem Nicht-EU-Land erlaubt, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten.
Unbefristet: Eine Niederlassungserlaubnis ist zeitlich unbegrenzt.
Voraussetzungen: Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Vorheriger Aufenthalt in Deutschland: Die Person muss in der Regel seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein.
- Gesicherter Lebensunterhalt: Nachweis von ausreichendem Einkommen, ohne auf Sozialleistungen angewiesen zu sein.
- Krankenversicherung: Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung in Deutschland.
- Rentenvorsorge: Nachweis über die Zahlung von Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung für mindestens 60 Monate.
- Sprachkenntnisse: Nachweis von mindestens ausreichenden Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1.
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung: Bestehen des Orientierungskurses oder ein Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
Benötigte Unterlagen:
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- Gültiger Reisepass
- Biometrisches Passbild
- Nachweise über Einkünfte (z. B. Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag)
- Nachweis über Krankenversicherung
- Nachweis über Rentenbeiträge
- Nachweis über Sprachkenntnisse (z. B. Zertifikat B1)
- Teilnahmebescheinigung des Orientierungskurses
Einreichung:
Reichen Sie die benötigten Unterlagen gerne als PDF per E-Mail oder als Brief per Post ein. Bitte achten Sie auf eine leserliche Schrift, da Ihr Fall andernfalls nicht bearbeitet werden kann oder sich verzögert.
Hinweis für Inhaber einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel)
Bei Ablauf der Gültigkeit des Reisepasses und der Aufenthaltskarte für die Übertragung einer Niederlassungserlaubnis bitten wir Sie eine Kopie Ihres neuen bzw. verlängerten Reisepasses entweder postalisch oder per E-Mail (auslaenderbehoerde@kreis-germersheim.de) einzureichen. Nach Eingang der Kopie Ihres neuen Reisepasses erhalten Sie zeitnah von den zuständigen Sachbearbeitern eine Terminvorladung.