Umverteilung

Antrag auf Umverteilung - Streichung der Wohnsitzauflage

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung, einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22, 23, 24 oder 25 Absatz 1-3 Aufenthaltsgesetz unterliegen einer Wohnsitzauflage.
Ein Umzug in ein anderes Bundesland muss in diesen Fällen schriftlich bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Dazu füllen Sie den Antrag vollständig aus und übersenden diesen gemeinsam mit einem Mietvertrag für eine Wohnung am neuen Wohnort sowie Nachweisen für die Begründung des Umzuges (Arbeitsvertrag, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, o.ä.) per Post oder Email:

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Die Bearbeitung dauert in der Regel 4-6 Wochen. Der Antragsteller wird schriftlich über die Entscheidung informiert. Vor dieser Entscheidung ist ein Umzug nicht erlaubt.