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Umverteilung
Antrag auf Umverteilung - Streichung der Wohnsitzauflage
Was ist eine Wohnsitzauflage?
Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22, 23, 24 oder 25 Abs. 1-3 Aufenthaltsgesetz unterliegen einer Wohnsitzauflage. Das bedeutet, dass sie verpflichtet sind, an einem bestimmten Ort zu wohnen.
Wann ist eine Streichung der Wohnsitzauflage notwendig?
Wenn ein Umzug in ein anderes Bundesland gewünscht wird, muss eine schriftliche Erlaubnis der Ausländerbehörde eingeholt werden.
Benötigte Unterlagen:
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Keine Formulare/Verfahren gefunden.
- Mietvertrag für die neue Wohnung am gewünschten Wohnort
- Nachweise für den Umzugsgrund (z. B. Arbeitsvertrag, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
Einreichung: Reichen Sie die benötigten Unterlagen gerne als PDF per E-Mail oder als Brief per Post ein. Bitte achten Sie auf eine leserliche Schrift, da Ihr Fall andernfalls nicht bearbeitet werden kann oder sich verzögert.
Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitung dauert in der Regel 4-6 Wochen. Der Antragsteller wird schriftlich über die Entscheidung informiert.
Umzug:
Ein Umzug ist erst nach Erhalt der Genehmigung durch die Ausländerbehörde erlaubt.