Hygieneschulung nach § 43 lfSG

Hygieneschulung nach § 43 lfSG

  • Wie funktioniert eine Onlinebelehrung?

    Der Kreisverwaltung Germersheim hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:

    1.    Sie buchen einen Termin für die Onlinebelehrung.

    2.    Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.

    3.    Bitte schalten Sie das Endgeräte 10 Minuten vor dem Termin an. Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp Video oder Facetime angerufen.

    4.    Sie zeigen Ihren Personalausweis, so dass ein Abgleich zwischen Ihnen und der angemeldeten Person live stattfinden kann.

    5.    Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.

    6.    Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.

    7.    Danach haben Sie die Möglichkeit, sich den Belehrungsfilm anzusehen. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.

    8.    Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.

    9.    Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Fünf Fragen werden gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.

    10.  Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden

    11.  Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de oder Tel: 02182/8507-65

    12.  Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

    13.  Die Bescheinigung, sofern alle benötigten Dokumente vorliegen, können Sie nach Freigabe im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.

  • Welche Unterlagen muss ich für eine Gebührenbefreiung vorweisen?

    Für einen bestimmten Personenkreis besteht die Möglichkeit, sich von den Gebühren für die Belehrung und Ausstellung der Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG befreien zu lassen.
    Die Möglichkeit der Gebührenbefreiung ist im Gebührenverzeichnis der rheinland-pfälzischen Gesundheitsverwaltung definiert und umfasst den nachstehenden Personenkreis:

    1.    Schülerinnen und Schüler, die ein Praktikum zur Berufsfindung in Lebensmittelbetrieben ableisten.

    2.    Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten.

    3.    Personen, die zur Berufsausbildung, als Berufspraktikantinnen oder Berufspraktikanten oder zu freiwilligen Hilfeleistung an Krankenanstalten beschäftigt werden sollen.

    Sollten Sie einem der o.g. Personenkreise angehören, so senden Sie bitte einen entsprechenden Nachweis über die Kostenbefreiung (bspw. FSJ-Bescheinigung, Arbeitgeberbescheinigung o.ä.) an die E-Mail-Adresse ifsg@tz-glehn.de.

    Das TZG (Technologiezentrum Glehn GmbH, Hauptstraße 76, 41352 Korschenbroich-Glehn) wird sich dann mit Ihnen zwecks Terminvereinbarung telefonisch in Verbindung setzen.

  • Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen?

    Mitbürger und Mitbürgerinnen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.

  • Minderjährige Teilnehmer

    Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor Termin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden.

  • Wie kann ich mich zur Onlinebelehrung anmelden?

    Einen Termin für die Onlinebelehrung können Sie hier kostenpflichtig buchen: GER.GOTZG.DE


Richtig Hände waschen: (Bild anklicken)                                                        Richtig niesen: (Bild anklicken)