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Bestandteil Netzwerk Kindeswohl und Kindergesundheit
U-Vorsorgeuntersuchungen
Wie ist das Vorgehen laut LandesKinderSchutzgesetz?
Zum Schutz von Kindergesundheit und von Kindeswohl gibt es ein verbindliches Einladungswesen zu den Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern. Dieses ist im LandesKinderSchutzgesetz vom 7.2.2008 verankert. Sobald nach Ablauf des vorgesehenen Untersuchungszeitraumes keine Rückmeldung beim Zentrum für Kindervorsorge in Homburg eingeht, wird das zuständige Gesundheitsamt darüber informiert. Das Gesundheitsamt versucht schriftlich, telefonisch oder persönlich mit den Erziehungsberechtigten in Kontakt zu treten. Die Erziehungsberechtigten werden vom Gesundheitsamt gebeten die Bestätigung der Vorsorgeuntersuchung Ihres Kindes nachzureichen oder eine Untersuchung durchführen zu lassen.
Trägt dies nicht zur Klärung bei und wird auch dann keine Untersuchung des Kindes in Anspruch genommen, wird das zuständige Jugendamt informiert. Das Jugendamt prüft dann, ob es Hinweise auf einen Hilfebedarf in der Familie gibt.
Sie möchten Ihre Bestätigung der Vorsorgeuntersuchung Ihres Kindes nachreichen?
Wenn Sie die Bestätigung der Vorsorgeuntersuchung Ihres Kindes nachreichen möchten, können Sie uns jederzeit ein Foto der Teilnahmekarte aus dem Gelben Heft Ihres Kindes per Email oder Fax zukommen lassen.
Verwenden Sie hierfür bitte eine der folgenden Kontaktmöglichkeit:
Telefon 07274-53182
Fax: 07274-5315182
E-Mail: kindeswohl@kreis-germersheim.deSie haben Post vom Gesundheitsamt oder dem Zentrum für Kindervorsorge in Homburg erhalten?
Sollten Sie Post vom Gesundheitsamt Germersheim oder dem Zentrum für Kinderfürsorge in Homburg erhalten haben, melden Sie sich gerne bei Frau Bechtel (Tel. 07274- 53-182).
Weitere Informationen zum Thema U-Untersuchung
Weitere Informationen zum Thema U-Vorsorgeuntersuchung finden Sie u.a. unter folgenden Internetseiten auch in verschiedenen Sprachen:
www.kindergesundheit-info.de oder https://www.kreisgermersheim.de/fruehehilfen
Flyer in verschiedenen Sprachen: