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Betäubungsmittel
Betäubungsmittel
Die Mitnahme von speziellen Medikamenten (z. B. Betäubungsmittel wie beispielsweise Schmerzmittel oder aber auch Medikamente zur Behandlung von Hyperaktivitätsstörung) auf Reisen in Schengen Länder unterliegen einer speziellen Regelung.
Um die Medikamente in einer Dosierung für die geplante Reise mitführen zu dürfen, ist vorab das Ausfüllen eines speziellen Formulars für die Schengen Länder notwendig.
Folgendes Vorgehen ist für die Mitnahme von Betäubungsmitteln in Schengen Länder notwendig:
Das spezielle Schengen Formular muss vom behandelnden Arzt/Ärztin ausgefüllt und abgestempelt werden.
Suchergebnisse werden geladenKeine Formulare/Verfahren gefunden.Das Formular wird vom Gesundheitsamt Germersheim beglaubigt.
Kosten: 9 EUR (Stand 2015)
Folgende Länder gehören dem Schengen Abkommen an:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.
Reisen mit Betäubungsmittel in Länder außerhalb der Schengen Staaten:
Für Reisen in andere Länder wird das Mitführen eines mehrsprachigen, ärztlichen Verordnungsformulares empfohlen. Dieses enthält Angaben zu Einzel- bzw. Tagesdosis, zudem werden die Wirkstoffe bezeichnet und die maximale Reisedauer ist benannt.
Sehr wichtig und ratsam ist es, sich vor Reiseantritt bei den entsprechenden Botschaften des Urlaubslandes nach den geltenden Einfuhrbestimmungen für Betäubungsmittel zu erkundigen.
Folgendes Vorgehen für Reisen außerhalb der Schengen Staaten:
1. Das spezielle Formular für Reisen außerhalb der Schengen Staaten muss vom behandelnden Arzt/Ärztin ausgefüllt und abgestempelt werden.
Suchergebnisse werden geladenKeine Formulare/Verfahren gefunden.2. Das Formular wird vom Gesundheitsamt Germersheim beglaubigt.
Kosten: 9 EUR (Stand 2015)
Um Wartezeiten zu vermeiden ist es ratsam, einen Termin telefonisch auszumachen.