Anmeldung einer selbständigen Berufsausübung nach § 14 ÖGdG

Anmeldung einer selbständigen Berufsausübung nach § 14 ÖGdG

Wenn Sie einen Heilberuf, einen Beruf des Gesundheitswesens oder Tätigkeiten wie Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung selbständig ausüben, sind Sie verpflichtet, dies gemäß § 14 ÖGdG dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt sofort mitzuteilen. Diese Regelung gilt nicht für Apotheker, Apothekerinnen, Tierärztinnen und Tierärzte.

Was muss gemeldet werden?

  • Beginn oder Ende der selbständigen Berufsausübung
  • Nachträgliche Änderungen, z. B.:
    • Änderung des Familiennamens
    • Änderungen der Kontaktdaten
    • Änderungen des Tätigkeitsortes

Wie melde ich meine Tätigkeit an?

In der Grünen Spalte bzw. hier unten finden Sie den Link zur Anmeldung. 

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Wichtige Hinweise

  • Dieser Vorgang ist kostenpflichtig. Die Gebühren variieren je nach Aufwand.
  • Ohne Nachweis der Berufsurkunde oder Berechtigung zur Berufsausübung kann Ihre Anmeldung nicht bearbeitet werden.