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Anmeldung einer selbständigen Berufsausübung nach § 14 ÖGdG
Anmeldung einer selbständigen Berufsausübung nach § 14 ÖGdG
Wenn Sie einen Heilberuf, einen Beruf des Gesundheitswesens oder Tätigkeiten wie Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung selbständig ausüben, sind Sie verpflichtet, dies gemäß § 14 ÖGdG dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt sofort mitzuteilen. Diese Regelung gilt nicht für Apotheker, Apothekerinnen, Tierärztinnen und Tierärzte.
Was muss gemeldet werden?
- Beginn oder Ende der selbständigen Berufsausübung
- Nachträgliche Änderungen, z. B.:
- Änderung des Familiennamens
- Änderungen der Kontaktdaten
- Änderungen des Tätigkeitsortes
Wie melde ich meine Tätigkeit an?
In der Grünen Spalte bzw. hier unten finden Sie den Link zur Anmeldung.
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Wichtige Hinweise
- Dieser Vorgang ist kostenpflichtig. Die Gebühren variieren je nach Aufwand.
- Ohne Nachweis der Berufsurkunde oder Berechtigung zur Berufsausübung kann Ihre Anmeldung nicht bearbeitet werden.