Tierschutz

Tierschutz

Tierschutz bedeutet aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.

Im Rahmen des Tierschutzes wird die Haltung von Tieren (Nutz- aber auch Heimtiere) überprüft.

Hierzu werden regelmäßig und schwerpunktartig Kontrollen von Einrichtungen und Betrieben durchgeführt, in denen Tiere gehalten oder gezüchtet werden. Bei Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen werden auch bei Privathaltungen Überprüfungen vorgenommen. Hierzu gehört auch die Überprüfung der Tierunterkünfte (Ställe aber auch Privatwohnungen). Was bei der (Kleinst-) Haltung von Haus- und Minischweinen zu beachten ist, finden Sie in dem hier verlinkten (pdf-) Flyer.

Ein weiteres Feld ist die Sicherstellung des Tierschutzes beim Transport oder der Schlachtung.

Werden Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen festgestellt, werden den Tierhaltern und Betreuern Nebenbestimmungen verfügt, um Missstände zu beseitigen. Je nach Fall werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet oder im Fall des Verdachtes einer Straftat, das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Weitere Informationen sind der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu entnehmen: hier klicken

Entgegennahme von tierschutzrechtlichen Anzeigen und deren Verfolgung:

Jeder kann Tierhaltungen, bei denen der Verdacht besteht, dass die Tiere nicht artgerecht gehalten werden, bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, melden. Es werden zeitnah den Fällen nachgegangen und je nach Ergebnis der Überprüfungen entsprechende Schritte eingeleitet. 

Nachfolgend finden Sie Weiterleitungen zu den Unterthemen des Bereiches Tierschutz: