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Blauzungenkrankheit
Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Infektion insbesondere der Rinder und Schafe. Bei Schafen kann die Krankheit akut verlaufen, während sie bei Rindern in der Regel ohne oder nur mit milden Krankheitssymptomen verläuft. Ziegen, Neuweltkameliden (z.B. Lamas oder Alpakas) und Wildwiederkäuer sind ebenfalls empfänglich. Das Virus wird über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) zwischen empfänglichen Tieren übertragen. Menschen können sich nicht anstecken; für sie ist die Krankheit nicht gefährlich.
Im August 2006 wurde BTV-8 erstmals in Deutschland festgestellt. Das Virus breitete sich in den Jahren 2007 und 2008 über einen großen Teil Deutschlands und auch in Rheinland-Pfalz aus. Das gesamte Bundesgebiet wurde damals als BTV-8-Restriktionszone ausgewiesen. Von 2012 bis Dezember 2018 war Deutschland offiziell frei von der Blauzungenkrankheit. Seit 2019 (bis 2021) wurden erneut Fälle in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland festgestellt.
Anfang August 2023 ist die Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. Seit dieser Zeit gab es weitere Ausbrüche in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen. Aufgrund der Seuchenausbrüche wurde der Status „frei von der BT“ für diese Bundesländer und das Bundesland Bremen ausgesetzt. Das restliche Bundesgebiet gilt weiterhin als BT-frei (Stand 16. August 2024).
Meldepflicht für alle Nutztierarten
Der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung Germersheim weist auf die grundsätzliche Meldepflicht gemäß Viehverkehrsverordnung hin; darunter fallen besonders alle Rinder, Schafe, Ziegen, Gehegewild bis hin zu Lamas und kamelartigen oder sonstigen Wiederkäuern. Tierhalter werden gebeten dafür den Vordruck „Meldung von Tieren“ zu verwenden, der auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung Germersheim eingestellt wurde.
Unabhängig von der dringenden Notwendigkeit alle Wiederkäuer zu melden, weist das Veterinäramt auf die Meldepflicht auch aller anderen Nutztierarten hin (z.B. Geflügel, Pferde, etc.).
Darüber hinaus muss jede Tierhaltung auch dem Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft der gleichen Kommunalbehörde gemeldet, sowie eine Unternehmensnummer bei gleicher Stelle beantragt werden. Dazu gibt es den Vordruck „Antrag auf Erteilung einer Unternehmensnummer“.
Vordrucke und Merkblätter
- MERKBLATT BTV-8: Regelungen zum Verbringen von empfänglichen Tierarten aus Betrieben in Rheinland-Pfalz
- Tierhaltererklärung zum innerstaatlichen Verbringen von Schaffen und Ziegen
- Tierhalteerklärung - als Voraussetzung zum Verbringen von Zucht-/Nutztieren, Schlachttieren
- Tierhalterklärung - als Voraussetzung zum innerstaatlichen Verbringen von SCHLACHTTIEREN (Rindern, Schafen und/oder Ziegen) aus dem gemaßregelten Gebiet in freie Gebiete
- Tierhaltererklärung zum innerstaatlichen Verbringen von Kälbern in einem Alter von bis zu 90 Tagen
Alle Informationen und weiterführende Links finden Sie gebündelt auf der Seite des Landesuntersuchungsamt.
Hier einige weiterführende Links: