Das Jugendamt im Kreis Germersheim

Unterstützung, die ankommt

Hier informieren wir über die grundsätzliche Arbeit der Jugendämter, ihre Leistungen und ihre Angebote. Zudem stellen wir im Bereich „Arbeiten im Jugendamt“ die einzelnen Arbeitsfelder im Jugendamt vor und geben Einblicke in unsere Arbeitsweise.

  • Unsere Struktur

    Jede Stadt und jeder Kreis in Deutschland hat ein eigenes Jugendamt. In diesem sind die zentralen Aufgaben der Kommune, die für Kinder, Jugendliche und Familien erbracht werden, gebündelt.

    Der Aufbau und die Aufgaben der Jugendämter sind bundesweit im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (SGB VIII) geregelt. Das bedeutet aber nicht, dass die Ämter alle gleich organisiert sind. Schon die Namen können unterschiedlich sein. So gibt es das "Amt für Kinder, Jugend und Familie" oder den "Fachbereich Jugend" - und in allen steckt das Jugendamt.

    Jugendämter planen, gestalten und steuern die Strukturen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in den Kommunen, sie sichern den Kinderschutz und sorgen dafür, dass alle jungen Menschen und ihre Eltern zu ihren Rechten und den damit verbundenen Angeboten und Diensten kommen.

    Das Jugendamt ist anders aufgebaut als alle anderen Behörden. Es setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Die Verwaltung des Jugendamtes und der Jugendhilfeausschuss.

    Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.unterstuetzung-die-ankommt.de

    Aktuelles:

    18. Dezember 2024: Gewählte stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

  • Die Verwaltung des Jugendamtes

    Die Verwaltung des Jugendamtes setzt die Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses um und nimmt die Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe im Kreis Germersheim wahr. Dazu gehören u.a.

    • die Förderung von Jugendarbeit (§11, §12)
    • Jugendsozialarbeit (§13)
    • der erzieherische Kinder- und Jugendschutz (§14)
    • die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§16)
    • Beratungs- und Unterstützungsangebote für Mütter und Väter in besonderen Lebenssituationen (§17, §18)
    • die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (§22-§ 25)
    • Hilfen zur Erziehung wie Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe, Vollzeitpflege, Heimerziehung u. a.(§27ff)

    Im Jugendamt arbeiten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Sozialarbeitende gemeinsam mit Verwaltungskräften für die jungen Menschen und ihre Familien und unterstützen diese mit vielen Hilfen und Angeboten.

  • Einblicke ins Jugendamt in Germersheim


    Die Arbeit im Jugendamt ist etwas für Menschen, die in ihrem Beruf etwas Sinnvolles tun wollen, sich für das gelingende Aufwachsen von jungen Menschen begeistern und dabei Abwechslung und Vielfalt suchen.

    Im Jugendamt ist man richtig, wenn man Freude an der Kommunikation mit Eltern, Kindern und Jugendlichen hat, sensibel ist für deren Belange, es gerne mit unterschiedlichen Menschen und Institutionen zu tun hat, begeisterungsfähig ist, dabei Herausforderungen und Krisen nicht scheut und Gestaltungsmöglichkeiten sucht.

    Hier geht es zu den YouTube-Clips des Jugendamtes (Pflegekinderdienst).

    Die Arbeit im Jugendamt verspricht

    • interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeiten,
    • selbständiges Arbeiten,
    • die Möglichkeit der kreativen Gestaltung in einem teamorientierten Umfeld,
    • gute Fortbildungs- und Aufstiegschancen,
    • tariflich geregelte Bezahlung,
    • flexible Arbeitszeitmodelle für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
    • eine attraktive betriebliche Altersversorgung,
    • einen sicheren Arbeitsplatz mit Standortgarantie und
    • je nach gewählter Laufbahn: die Übernahme als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit.
  • Der Jugendhilfeausschuss

    Der Jugendhilfeausschuss hat die Aufgabe, auf die Probleme von jungen Menschen und Familien zu reagieren, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzunehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen.

    Der Jugendhilfeausschuss im Kreis Germersheim tagt in der Regel dreimal jährlich. Er berät die Verwaltung und entscheidet beispielsweise in Planungsfragen. Er ist mit Fachleuten aus Politik und Praxis besetzt. Ihm gehören Mitglieder des Kreistages beziehungsweise des Stadtrats, in der Jugendhilfe erfahrene Bürgerinnen und Bürger an, sowie Personen, die von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und den Jugendverbänden vorgeschlagen werden.

    Die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses sind öffentlich, jedoch ist das Rede- und Antragsrecht begrenzt.

    Das Jugendamt ist damit eine demokratisch verfasste Behörde, die in ihrer Aufbauorganisation und den damit verbundenen Kompetenzen in den Strukturen der öffentlichen Verwaltung einzigartig ist.