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Allgemeiner Sozialer Dienst
Allgemeiner Sozialer Dienst
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD)
- richtet sich an Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Lebensmittelpunkt im Landkreis Germersheim
- bietet auf der Grundlage des SGB VIII ganzheitliche Hilfen an
- bietet für jede Kommune eine feste Ansprechperson (Bezirkssozialarbeit)
- ist ein Unterstützungs-und Hilfsangebot bei der Alltagsbewältigung und in Problem-und Krisensituationen
- verfügt über ein breit aufgestelltes Netzwerk an Kooperationspartnern (u.a. diverse Beratungsstellen, Häuser der Familie, Gesundheitshilfe etc.)
Aufgaben des ASD
- Wahrnehmung von Kinderschutzaufgaben
- Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII, insbesondere Planung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff SGB VIII
- Unterstützung bei Familien- und Lebenskrisen, in Notsituationen und bei häuslicher Gewalt.
- Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
- Beratung und Unterstützung von jungen Menschen und Familien in Fragen der Erziehung, bei familiären Konflikten und Problemen
- Beratung in Situationen von Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungskonflikten
Kriseninterventionsdienst
Der Kriseninterventionsdienst (KID) ist ein Fachdienst innerhalb der Sozialen Dienste, der insbesondere die Bereiche Kinderschutz, krisenbehaftete (Hilfe zur Erziehungs-) Fälle als auch familiengerichtliche Verfahren bearbeitet und / oder begleitet.
Gewichtige Anhaltspunkte, die auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hindeuten, werden im Rahmen des § 8a SGB VIII geprüft und schlussendlich abgewendet. Die Bearbeitung erfolgt in Kleinteams, welche sich i.d.R. aus Mitarbeitenden des ASD und des Kriseninterventionsdienstes zusammensetzen.
Was sind Hilfen zur Erziehung?
Die Hilfen zur Erziehung sind in den §§ 27 ff. SGB VIII geregelt und festgelegt. Dazu gehören u.a. die Sozialpädagogische Familienhilfe, die soziale Gruppenarbeit, eine Erziehungsbeistandschaft oder das Wohnen in Wohngruppen bzw. Erziehungsstellen.
Wie können Hilfen zur Erziehung beantragt werden?
Wenden Sie sich dazu an den zuständigen Bezirksdienst (s. Liste in der linken Spalte). In einem ersten Gespräch werden Hilfebedarfe und –möglichkeiten besprochen und erläutert. Hier erfahren Sie alles Notwendige für eine evtl. Antragstellung und erhalten Hinweise auf benötigte Dokumente und Bescheinigungen.
Welche Kosten entstehen?
Kosten entstehen Ihnen bei ambulanten Hilfen i.d.R. keine. Bei stationären Hilfen zur Erziehung (bspw. Wohnen in einer Jugendwohngruppe) werden die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten zu einem Kostenbeitrag herangezogen. Näheres erfahren Sie in einem Beratungsgespräch.
Wie ist der Ablauf?
Auf Sie kommt es an! Sie entscheiden: Möchten Sie, dass sich etwas ändert? Sind Sie bereit, selbst etwas dafür zu tun?
Und wie viel Unterstützung brauchen Sie und wollen Sie annehmen? Eine Hilfe zur Erziehung ist freiwillig. Sie kann nur gelingen, wenn Sie unsere Unterstützung wollen und selber mitmachen.
In einem ersten Beratungsgespräch werden genau diese Punkte besprochen und erläutert.
Wir machen uns ein gemeinsames Bild. Alle Familienmitglieder haben vielleicht unterschiedliche Meinungen, was gut läuft und was schief läuft.
Und auch wir bekommen einen Eindruck davon. Wir überlegen gemeinsam: Was brauchen Sie, damit die Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder gelingen kann?
Was braucht Ihr Kind, um sich gut entwickeln zu können? Hierzu machen wir uns ein möglichst vollständiges Bild.
Ihre Ziele bestimmen den Weg! Wichtig ist uns gleich zu Beginn, nach vorne zu schauen. Was wollen Sie, was treibt Sie an? Was möchten Sie genau verändern?
Wie soll ihr Familienleben aussehen, wenn die Hilfe endet? Ihre Ziele sind der Kompass für die Hilfe. Wir machen Ihnen einen Vorschlag, wie die Hilfe aussehen kann.
An der Hilfe sind mehrere beteiligt. Im Zentrum der Hilfe stehen Ihre Kinder und Sie. Wir als Jugendamt planen mit Ihnen die Hilfe, bezahlen sie und passen auf, dass alle daran arbeiten, dass Sie Ihrem Ziel näher kommen.
Die Hilfe selbst wird in der Regel von den freien Trägern bzw. Hilfeanbietern durchgeführt. Wichtig ist hierbei, dass Sie mit den Pädagoginnen und Pädagogen, die beim Hilfeanbieter arbeiten, gut klarkommen, ist wichtig für den Erfolg einer Hilfe.
Eine Zeit des Kennenlernens zu Beginn der Hilfe ist daher elementarer Bestandteil. Ein personeller Wechsel ist bei Bedarf und gem. §5 SGB VIII (Wunsch- und Wahlrecht) möglich.
Wir machen gemeinsam einen Plan. Hierzu setzen sich alle zu einem Hilfeplangespräch zusammen: Sie, Ihr Kind und die Fachkräfte vom Jugendamt und vom Hilfeanbieter.
Nach Absprache mit Ihnen kann auch z.B. die Erzieherin oder der Lehrer dazu kommen.
Wir überlegen gemeinsam: Wie wird die Hilfe genau aussehen? Wer macht was?
Die Ergebnisse halten wir in einem Protokoll fest, das von allen unterschrieben wird. Dieses Protokoll (Hilfeplan) erhalten alle in schriftlicher Form.
Die Hilfe läuft … und zwar so, wie wir es in dem Plan verabredet haben. Ab jetzt sind die Pädagoginnen und Pädagogen vom Hilfeanbieter an Ihrer Seite.
Sie helfen Ihnen, Schritt für Schritt Ihre Ziele zu erreichen. Das kann manchmal innerhalb weniger Monate gehen, braucht häufig aber länger Zeit. Das Jugendamt achtet darauf, dass alles gut läuft. Wir laden Sie regelmäßig - ca. zweimal im Jahr, bei Bedarf auch häufiger - zu weiteren Hilfeplangesprächen ein. Hier schauen wir gemeinsam, ob die Hilfe noch richtig ist. Sie sollten deshalb schon vorher überlegen, ob Sie mit der Hilfe zufrieden sind oder was sich vielleicht ändern sollte. Die Hilfeanbieter unterstützen Sie dabei. Gerne können Sie auch im Vorfeld der Gespräche zu uns Kontakt aufnehmen.
Ganz ohne Papierkram geht es nicht. Wenn Sie die Hilfe möchten, müssen Sie einen Antrag stellen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung. Später bekommen Sie dann vom Jugendamt einen Brief (Leistungsbescheid).
Darin steht noch einmal, welche Hilfe nun für Sie bereitgestellt wird.
Am Ende der Hilfe: Blick zurück … und nach vorn. Am Ende der Hilfe treffen wir uns zum letzten Hilfeplangespräch. Gemeinsam schauen wir: Wie hat die Hilfe geklappt? Was haben Sie erreicht?
Wir klären auch, was Sie benötigen, um Ihre Erfolge im Alltag abzusichern. Aus Ihren Rückmeldungen lernen wir, unsere Hilfen für andere zu verbessern.
Beschwerden? Wir machen unsere Arbeit mit hoher Fachlichkeit. Wenn Sie dennoch unzufrieden sind, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns oder unsere Vorgesetzten. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Sofern Ihnen das nicht ausreichend erscheint, haben Sie zudem die Möglichkeit sich an die Bürgerbeauftragte des Landes zu wenden, die eine Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche eingerichtet hat:
www.diebuergerbeauftragte. rlp.de, beschwerdestelle@diebuergerbeauftragte.rlp.de, Telefon: 06131 / 28 999 - 51 und 0172 / 717 87 23.
Auf einem Blick: Weitere Informationen finden Sie in dieser Broschüre: hier klicken