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Beratungstelefon
Beratungstelefon
Erziehung und der Umgang mit Kindern und Jugendlichen kann manchmal ganz herausfordernd sein. Gerne sind wir für dieses Thema Ihre Ansprechperson.
Wir sind für Sie da!
Unsere Beratungshotline ist unter der Telefonnummer
0 72 74 / 53 - 432
zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar.
Wir sind sozialpädagogische Fachkräfte, die Ihnen zuhören und mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen suchen. Wir unterstützen Sie durch konkrete Vermittlungen von Hilfen durch uns oder anderen Institutionen.
Die Beratung kann persönlich oder auch telefonisch stattfinden. Sie ist kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht.
Sie brauchen einen Dolmetscher? Kein Problem! Bitte wenden Sie sich frühzeitig an uns. Eine Vertrauensperson können Sie gerne mitbringen.
Wer kann anrufen?
Wir sind für alle da: Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern(-teile), Verwandte, Großeltern – und Fachkräfte.
Ist die Beratung anonym möglich?
Selbstverständlich! Wir beraten Sie gerne anonym. Im Rahmen der Beratungsdokumentation wird Ihr Anliegen aufgenommen - ohne Namen, Telefonnummer etc. Somit ist eine Rückverfolgung nicht möglich.
Zu welchen Themen kann ich anrufen?
Wir beraten und informieren Sie u.a. zu folgenden Themen:
- Erziehungsfragen /-themen
- familiäre Krisensituationen (u.a. Trauer, Verlust, Trennung, Krankheiten)
- Umgang bei Trennung und Scheidung
- Beantragung von Geldern (ggf. Weitervermittlung bei Unterhaltsansprüchen)
- Häusliche Gewalt
- Ferienangebote
- Informationen über Schutz und Prävention von Kindern und Jugendlichen
- Frühe Hilfen
- Kindertagesbetreuung
- Grundlegende Informationen zur Eingliederungshilfe
Kooperationen und weitere Beteiligte
Es erfolgt ggf. eine fallbezogene Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen im Landkreis und der Region, z.B. Caritas-Zentrum Germersheim, Haus der Diakonie Speyer-Germersheim, Deutscher Kinderschutzbund, AWO-Beratungsstelle, Drogen- und Suchtberatungsstelle Nidro.
Wichtig:
Wir geben keine Daten und Informationen weiter, ohne Ihr Einverständnis. Erst eine von Ihnen unterschriebene Schweigepflichtentbindung gibt uns das Recht gemeinsam mit Ihnen weitere Institutionen mit einzubeziehen bzw. zu kontaktieren.Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und weitere Familienleistungen im Überblick
Die unterschiedlichen Ämter, Anträge und Zuständigkeiten haben wir in dieser Übersicht für Sie zusammengestellt.
Eine Übersicht über diese und weitere Familienleistungen finden Sie in diesem PDF.
KINDERGELD
250 € für jedes Kind
Für die grundlegende Versorgung ihrer Kinder erhalten Familien das Kindergeld. Der Anspruch besteht bis max. zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Antrag: Bei der zuständigen Familienkasse Rheinland-Pfalz/SaarlandKINDERZUSCHLAG
Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit geringem Einkommen. Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung zum Kindergeld.
Höhe: Max. 250 € pro Kind, seit 2022 dynamische Anpassung entsprechend des Existenzminimumberichts. Die Höhe ist abhängig von Einkommen und Vermögen.
Antrag: Bei der zuständigen Familienkasse Rheinland-Pfalz/SaarlandBILDUNGS-UND TEILHABEPAKET
Die unterschiedlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien.
Somit können Leistungen aus den Bereichen Schule, KiTa, Kultur, Sport und Freizeit in Anspruch genommen werden.
Antrag und Beratung: FB 23 - Soziale HilfenELTERNGELD / ELTERNGELD PLUS
Für die Betreuung nach der Geburt gleicht das Elterngeld das Einkommen aus.
Das Elterngeld Plus unterstützt Familien, die die Betreuung partnerschaftlich aufteilen.
Antrag und Beratung: ElterngeldstelleUNTERHALTSVORSCHUSS
Der Unterhaltsvorschuss wird Kindern gewährt, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und gar keinen, keinen regelmäßigen oder keinen ausreichenden Unterhalt erhalten.
Antrag und Beratung: Unterhaltsvorschuss-StelleWOHNGELD
Das Wohngeld bietet einen Mietzuschuss bei Mietwohnungen bzw. Lastenzuschuss bei Eigentum zur Entlastung einkommensschwacher Familien.
Die Höhe des Wohngeldes wird an drei Faktoren bemessen: Haushaltsmitglieder, Höhe der Belastung und Einkommen.
Antrag und Beratung: FB 23 - Soziale HilfenERSTAUSSTATTUNG
Die Erstausstattung können Empfänger von Bürgergeld beantragen, um einen Zuschuss für die erste Babyausstattung zu erhalten. Der Anspruch kann ggf. auch bei Bezug von aufstockenden Leistungen bestehen.
Antrag und Beratung: Jobcenter GermersheimBERUFS-AUSBILDUNGS-BEIHILFE (BAB)
Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) werden Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt.
Antrag und Beratung: Agentur für Arbeit Germersheim
Beratug und Unterstützung: JugendberufshilfeSCHÜLER-BAFÖG
Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen.
Sie erhalten BAföG als vollen Zuschuss und müssen nichts zurückbezahlen.
Antrag und Beratung: FB 23 – Soziale Hilfen