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Beistandschaften
Beistandschaften
Die Beistandschaft kümmert sich um Angelegenheiten im Rahmen der Feststellung der Vaterschaft und der Beratung bzw. Berechnung von Unterhaltsansprüchen einschließlich der gerichtlichen Geltendmachung.
Zudem beschäftigt sich die Beistandschaft mit der Beratung zum gemeinsamen Sorgerecht für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern. Für den allein sorgeberechtigten Elternteil stellt die Beistandschaft auf Antrag ein sogenanntes Negativattest aus.
Die Beistandschaft nach §§1712 ff. BGB ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung eines minderjährigen Kindes. Die Beistandschaft ist freiwillig. Sie ist möglich für eheliche und nichteheliche Kinder.