Elterngeld

Elterngeld

Das Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen.

Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld als Einkommensersatz, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern.

Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Die Höhe des Elterngelds ist abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation und von der Elterngeld-Variante. Je nach Einkommen beträgt das

  • Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich und das
  • ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
  • Wie viel Elterngeld bekomme ich?

    Berechnen Sie mit dem Elterngeldrechner unverbindlich, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.

    Er hilft Ihnen bei der Planung der Elterngeldmonate und der Kombination von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

    Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die Berechnungen des Elterngeldrechners rechtlich nicht bindend sind und es sich nur um eine ca. Angabe handelt.

    Der Elterngeldrechner wird somit von der tatsächliche Höhe des Elterngelds - nach der Berechnung durch die Elterngeldstelle - abweichen.

  • Wo erhalte ich den Antrag?

    Den Elterngeldantrag Rheinland-Pfalz erhalten Sie nach Geburt im Krankenhaus - wenn Sie in einem Krankenhaus in Rheinland-Pfalz entbunden haben.

    Sollten Sie den Antrag vor der Geburt bereits benötigen, nicht im Krankenhaus nach der Geburt erhalten haben oder außerhalb von RLP entbunden haben, finden Sie sich den Antrag jederzeit hier herunterladen. Das PDF lässt sich digital ausfüllen.

    Keine Formulare/Verfahren gefunden.

    Wichtig: Derzeit kann ein Elterngeldantrag noch nicht vollständig digital gestellt werden. Wir benötigen in jedem Fall ein von Ihnen unterschriebenes Exemplar per Post.

  • Antragstellung

    Das Elterngeld müssen Sie schriftlich beantragen. Eine rückwirkende Zahlung ist höchstens für 3 Monate vor dem Monat möglich, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Aktuell ist es noch nicht möglich den Antrag rein digital einzureichen.

    Unter http://www.elterngeld-digital.de/ können Sie Ihren Antrag digital ausfüllen und zwischenspeichern. Eine Registrierung ist notwendig. Die finale Antragstellung erfolgt im Anschluss daran per Post.

    Nutzen Sie bitte für Geburten ab 1. April 2024 das zweite Formular, das dritte Formular für Geburten bis einschließlich 31. März 2024 - (es öffnen sich PDF-Dokumente) einfach ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben:

    Keine Formulare/Verfahren gefunden.

     

  • Wohin sende ich den Elterngeldantrag?

    Ihren unterschriebenen Elterngeldantrag senden Sie bitte nach der Geburt per Post an die

    Kreisverwaltung Germersheim
    Elterngeldstelle
    Luitpoldplatz 1
    76726 Germersheim

    Wir empfehlen eine Übersendung per Post mit Rückschein oder einen Einwurf in den Hauptbriefkasten am Luitpoldplatz.

  • Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Wir bitten von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags abzusehen. Sie erhalten nach der Bearbeitung Ihres Elterngeldantrags einen Bescheid.

    Die Bearbeitung dauert nach vollständigem Antragseingang (bedeutet alle Unterlagen liegen vor) derzeit ca. 6 bis 8 Wochen.

  • Kann ich einen Beratungstermin vereinbaren?

    Derzeit finden keine persönlichen Beratungstermine statt. Sie erhalten alle Informationen rund um das Elterngeld unter www.familienportal.de sowie auf dieser Internetseite. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an uns wenden. In diesem Fall werden wir einen telefonischen Gesprächstermin mit Ihnen vereinbaren oder Ihre Fragen direkt beantworten.

  • Ist mein Antrag eingegangen und vollständig?

    Wenn Sie einen Antrag bei uns eingereicht haben, erhalten Sie innerhalb von ca. 2 bis 3 Wochen ein Anforderungsschreiben, in dem fehlende Unterlagen angefordert werden. Sollten Sie kein Schreiben erhalten, ist Ihr Antrag vollständig und liegt zur Bearbeitung vor.

  • Ich habe 2020 + 2021 Kurzarbeitergeld aufgrund Corona erhalten. Hat das Auswirkungen auf das Elterngeld?

    Sollten Sie im Bemessungszeitraum Kurzarbeitergeld erhalten haben, fügen sie Ihrem Antrag bitte dementsprechend weitere Lohnabrechnungen bei.

    Des Weiteren müssen Sie einen zusätzlichen Antrag auf Ausklammerung des Kurzarbeitergelds stellen. Diesen Vordruck finden Sie auf den Seiten des Ministeriums.

    Beispiel: Der Bemessungszeitraum für die Berechnung vom Elterngeld liegt zwischen März 2020 und Februar 2021 (= 12 Monate).

    Von April bis Mai 2020 (= 2 Monate) haben Sie Kurzarbeitergeld erhalten; wir benötigen dann zusätzlich zwei Lohnabrechnungen von Januar 2020 bis Februar 2020, da die Monate April und Mai 2020 ausgeklammert wurden.

    Denken Sie bitte an den zusätzlichen Antrag zur Ausklammerung.

  • Welche Unterlagen benötige ich für meinen Elterngeldantrag?

    Hausfrau/Hausmann oder Bürgergeld / ALG II Empfänger:

    • Geburtsurkunde des Kindes im Original (diese erhalten Sie beim Standesamt)
    • Meldebescheinigung des Kindes (diese erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihrer VG/Stadt)
    • einen aktuellen Steuerbescheid von beiden Elternteilen
    • den aktuellen Bürgergeld /  ALG II Bescheid
    • gegebenenfalls Aufenthaltstitel

    Berufstätige Eltern (nichtselbstständige Tätigkeit)

    • Geburtsurkunde des Kindes im Original (diese erhalten Sie beim Standesamt)
    • Meldebescheinigung des Kindes (diese erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihrer VG/Stadt)
    • einen aktuellen Steuerbescheid von beiden Elternteilen
    • Elternzeitbestätigung des Arbeitgebers (bitte achten Sie darauf, dass diese nach Lebensmonaten des Kindes ausgestellt ist - z. B. Kind wurde am 15.03. geboren, somit geht die Elternzeitbestätigung von 15.03. bis 14.07.)
    • Bescheinigung über Mutterschaftsgeld der Krankenkasse nach der Geburt
    • bei der Mutter die letzten 12 Lohnabrechnungen vor dem Mutterschutz und die letzten 2 Lohnabrechnungen im Mutterschutz
    • beim Vater die letzten 12 Lohnabrechnungen vor der Geburt
    • wenn Sie zwischenzeitlich vor der Geburt ALG I Leistungen bezogen haben, fügen Sie bitte den Bescheid von der Arbeitsagentur hinzu.

    Mischeinkünfte - nichtselbstständige Arbeit und/oder Land und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb (auch Photovoltaikanlagen) Selbstständige Arbeit

    • Geburtsurkunde des Kindes im Original (diese erhalten Sie beim Standesamt)
    • Meldebescheinigung des Kindes (diese erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihrer VG/Stadt)
    • Steuerbescheid für das Kalenderjahr vor der Geburt (Kind 2022 geboren - somit Steuerbescheid 2021; falls nicht vorhanden von 2020)
    • Lohnabrechnungen für das ganze Kalenderjahr 2021 (Januar bis Dezember)
    • Bescheinigung über Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse nach der Geburt und 2 Lohnabrechnung bzgl. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber
    • Elternzeitbestätigung des Arbeitgebers
    • Bitte geben Sie in diesem Fall bei der Erklärung zum Einkommen (Nummer 7 / ab Seite 9 im Antragsformular)  – Ihre voraussichtlichen Einnahmen/Gewinn nach der Geburt im Elterngeldbezugszeitraum an
  • Informationen in weiteren Sprachen – Information in diff. languages