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Schülerbeförderung
Schülerbeförderung
AKTUELL:
Baustellenfahrplan zur Linie 549 im Schulverkehr nachjustiert – Fahrtrouten-Lücken geschlossen
... und hier der dazugehörige "Baustellenfahrplan" für die Linie 549; gültig ab 9. September
Schülerbeförderung von der Bienwaldmühle nach Scheibenhardt im Schuljahr 2024/2025
Viele Jahre lang wurde die gesetzliche Beförderungsgrenze von mindestens fünf Kindern mit gleichem Fahrweg im Wohnort Bienwaldmühle erfüllt. Auch im kommenden Schuljahr 2024/2025 wird es nach den aktuellsten Angaben wieder so sein, dass die Grenze erreicht werden wird. Da allerdings die letzte Fahrkonzeption aufgrund verschiedener Änderungen nicht mehr übernommen werden konnte, musste kurzfristig eine Sonderlösung gefunden werden.
Somit ist nun ein Umstieg in Scheibenhardt, Rathaus notwendig, um mit dem Linienbus 549 zur Grundschule Berg und wieder zurück zu gelangen. Die Kreisverwaltung hat aktiv in einem Eilverfahren nun die erforderliche Hin- und Rückfahrt von der Bienwaldmühle nach Scheibenhardt, Rathaus organisiert.
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Auch die Baustelle zwischen Hagenbach und Neuburg sorgt für Einschränkungen, die leider unvermeidbar sind. So kann bspw. die Kehlstraße in Neuburg umlaufbedingt nicht bedient werden (nur Bürgerhaus und Bahnhof). Auch mussten zwei von drei Fahrten ab Neuburg routentechnisch vorläufig so eingeschränkt werden, dass zwei ab Hagenbach, Bahnhof starten (nur während der Baustellenlaufzeit / nicht alle Haltestellen in Bedienung) und eine weiterhin ab Neuburg. Diese Fahrt (ab Neuburg) beginnt zudem sieben Minuten früher. Die Rückfahrten kommen bis zu 16 Min. später in Neuburg an.
Trotz dieser Umstände wurde pflichtgemäß die bestmögliche Konzeptplanung seitens der Busunternehmen erstellt, die machbar waren; der Fokus lag hierbei auf dem Schulverkehr zu den Hauptzeiten (zur ersten und sechsten Stunde sowie nach Ende der Ganztagsschule gegen 16 Uhr). Die Kreisverwaltung wird den Bedarf beobachten und gegebenenfalls bei den Zeiten nachjustieren.
Übersicht:
Gem. § 69 Abs. 1 des Landesgesetz über die Schulen in Rheinland-Pfalz (SchulG) „obliegt es den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den in ihrem Gebiet gelegenen Grund- und Förderschulen zu sorgen, wenn die Schülerinnen und Schüler ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und ihnen der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Das Gleiche gilt für die Beförderung zur nächstgelegenen Realschule plus in der jeweiligen Schulform sowie der Sekundarstufe I der Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen. Wird eine Schule außerhalb von Rheinland-Pfalz besucht, trägt der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Gebiet die Schülerin oder der Schüler den Wohnsitz hat, die Beförderungskosten."
Die Aufgabe der Schülerbeförderung wird vorrangig durch die Übernahme der notwendigen Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel erfüllt. Ab dem Schuljahr 2023/2024 erhält Ihr Kind ein Deutschlandticket. Dieses Ticket ergibt einen erheblichen Mehrwert für Ihr Kind. Es kann auch privat und in der Freizeit genutzt werden und ist deutschlandweit gültig. Das Deutschlandticket kostet derzeit 49,00 € (Stand Juli 2023). Die Fahrkarte wird in Form einer Kunststoffkarte (Scheckkartenformat) ausgegeben.
Der sogenannte Schulverkehr, also die Hin- und Rückfahrten zum/vom Schulstandort, ist seit einiger Zeit im Landkreis Germersheim in das reguläre Streckennetz des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) integriert.
Die eingesetzten Busse sind also für jeden Fahrgast nutzbar, auch zu den Schulzeiten.
Gleichzeitig bedeutet dieser Umstand, dass sich die Bedarfsplanung einzelner Verbindungen oder Anschlüsse sowie der Kapazitäten nach den für den regulären ÖPNV geltenden Vorgaben und Rechtsregelungen richten muss. Dazu zählen selbstverständlich auch die kreiseigenen Richtlinien (siehe Dokumenten-Link unten). Beachtet werden müssen dabei auch vertragliche Regelungen und Vorgaben, die im Rahmen des EU-Vergabeverfahrens zum bestehenden Linienbündel (= Gesamtumfang der Busverkehre im Kreisgebiet) geschlossen worden sind.
Vor diesem komplexen Hintergrund können Änderungen oder Anpassungen nur bedingt in einem optimalen Umfang vorgenommen werden. Der enge Handlungsspielraum, der den Aufgabenträgern aus o. g. Gründen nur zur Verfügung steht, wird jedoch in vollem Maße ausgenutzt. Im Planungsprozess besteht ein differenziertes Abstimmungsgefüge, an dem auch maßgeblich der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) sowie die Busunternehmen beteiligt sind. Jegliche Anpassungsmöglichkeit muss daher einer eingehenden Prüfung durch alle beteiligten Instanzen unterzogen werden.
Die Bedarfsplanung unterliegt somit einem stetigen Optimierungsprozess.
Rückmeldungen von Fahrgästen können folglich dabei helfen, notwendige Bedarfe schneller sichtbar zu machen – sie sind daher immer willkommen! Nutzen Sie dazu die Kontaktmöglichkeiten in der linken Spalte unter "Kontakt".
Infoblätter und Dokumente:
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