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AFBG
AFBG (Aufstiegsbafög – ehemals Meisterbafög)
Für Ihre berufliche Fortbildung können Sie finanzielle Unterstützung ("Aufstiegs-BAföG") erhalten.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden kann, wer eine abgeschlossene Erstausbildung oder eine sonstige berufliche Qualifikation nachweisen kann.
In allen Berufsbereichen, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe, sowie die Erzieherausbildung.
Auch diverse Zeitmodelle (Vollzeit, Teilzeit, mediengestützt und Fernunterricht) können gefördert werden. Ausnahmen sind möglich.
Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz nicht.
Was kann gefördert werden?
Mit Leistungen nach dem AFBG können z. B. folgende Fortbildungsabschlüsse gefördert werden:
• Handwerksmeister/in
• Industriemeister/in
• Erzieher/in
• Techniker/in
• Fachkaufmann/Fachkauffrau
• Betriebswirt/in und mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen.
Wie kann gefördert werden?
Es können die Maßnahme- und Prüfungsgebühren gefördert werden.
Bei Vollzeitmaßnahmen kann Unterstützung zum Lebensunterhalt beantragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.aufstiegs-bafoeg.de
Antragsunterlagen online:
hier klicken
Im Bereich Aufstiegsbafög ist es leider noch nicht möglich, den Antrag komplett online zu stellen.