BAföG

BAföG für Schüler

Was kann gefördert werden?

Mit dem BAföG fördert der Staat die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen.

Bereits für den Besuch einer schulischen Ausbildung ab der 10. Klasse kann ein Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bestehen. In diesem Fall ist die Grundvoraussetzung, dass Auszubildende während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen und vom Wohnort der Eltern die Ausbildungsstätte in einer zumutbaren Zeit (länger als 2 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln für Hin- und Rückweg) nicht erreichbar ist.

Wer kann gefördert werden?

Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist dann möglich, wenn die Ausbildungsstätte von dem jeweiligen Bundesland in das Ausbildungsstättenverzeichnis aufgenommen wurde und es sich um eine Vollzeitmaßnahme handelt.

Voraussetzung ist, dass das 30. Lebensjahr bei Beginn der Ausbildung noch nicht vollendet wurde. 

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Links:

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Antragsunterlagen online:

Hier (externer Link zum Bundesministerium für Bildung und Forschung)