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Wohngeld
Wohngeld
Das Wohngeld ist ein vom Bund und Land jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.
Es wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen (wie z.B. Sozialgeld, Arbeitslosengeld II) erhalten, tragbar gestaltet werden.
Wohngeld gibt es
- als Mietzuschuss für den Mieter von selbst genutztem Wohnraum
- als Lastenzuschuss für den Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum
- bei nicht nur vorübergehender Aufnahme in einem Pflegeheim
Der Anspruch auf Wohngeld ist abhängig von
- der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- der Höhe des anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommens
- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung
Die über bestimmten Höchstbeträgen liegenden Aufwendungen für Miete bzw. Belastung können nicht berücksichtigt werden. Die Höchstbeträge richten sich nach der Haushaltsgröße und der Mietenstufe der Gemeinde, in der die Wohnung liegt.
Information zum Wohngeld: Wichtige Änderungen ab dem 1. Januar 2025
Ab dem 01.01.2025 wird die neue Dynamisierung im Wohngeldprogramm aktiviert. Dies umfasst umfangreiche technische und organisatorische Anpassungen. Aufgrund der damit verbundenen Arbeiten kann es dazu kommen, dass das Wohngeld bei Antragstellern bereits früher eingeht – voraussichtlich ab dem 15. Januar – als der entsprechende Bescheid zugestellt wird.
Wir bitten um Verständnis für etwaige Verzögerungen und danken Ihnen für Ihre Geduld
Hier können Sie Ihre Anträge direkt online stellen:
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Hier können Sie die Anträge als PDF-Datei zum Ausfüllen herunterladen
Der Antrag auf Wohngeld ist bei der Wohngeldbehörde der Kreisverwaltung oder der für Ihren Wohnsitz zuständigen Stadt-/ Verbandsgemeindeverwaltung mit den entsprechenden Antragsvordrucken und den erforderlichen Nachweisen einzureichen.
Hinweise zum Online-Antrag:
Bitte fügen Sie zusätzliche Unterlagen unbedingt hinzu
Unter „Antragssteller/in“ > „Einnahmen“:
- Kontoauszug Kindergeld & ggf. Kinderzuschlag
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (z.B. Lohnabrechnung, Rentenbescheid, ALG I-Bescheid) oder eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber ausgefüllt
- Schulbescheinigung bei Kindern Ü15
Bei Mietzuschuss:
unter „Ihre Wohnung“ > „Mietzuschuss/Mietminderung“:
- letzten 3 Kontoauszüge mit Mietabbuchung
Bei Lastenzuschuss:
Unter „Antragssteller/in“ > „Einnahmen“:
- Grundsteuerbescheid
- Jahresauszug mit Zins- und Tilgungsraten
- Darlehensverträge
Hinweise zur Darstellung: (Bilder einzeln anklicken für vergrößerte Ansicht):