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Gleichstellung
Gleichstellung
Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für alle Frauen und Männer ein, damit in allen Lebensbereichen das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot für alle erfüllt wird. (Art.3, Absatz 2 Grundgesetz).
Sie ist zuständig für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Germersheim sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung.
Ziel der Gleichstellungsbeauftragten:
- Benachteiligung von Frauen weiter abzubauen und damit die Chancengleichheit zu fördern
Beratung
Sie brauchen Hilfe und/oder wissen nicht an wen Sie sich wenden können? Dann melden Sie sich bei mir! Wir suchen gemeinsam nach Lösungen.
Meine Sprechstunde ist mittwochs zwischen 9 und 11 Uhr.
Aufgaben
- Ansprechpartnerin für Frauen in Not, z.B. die von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen sind.
- Beratung bei Fragen der Neuorientierung im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder beruflicher Integration
- Förderung der Gleichstellung von Frauen im Landkreis und im öffentlichen Dienst, sowie des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft hinsichtlich der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau
- Durchführung von Maßnahmen/ Informationsveranstaltungen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation
- Zusammenarbeit und Austausch mit Frauengruppen, -initiativen, und -verbänden und Frauenselbsthilfeorganisationen sowie mit anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen
- Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Erstellung und Fortschreibung eines Gleichstellungs- bzw. Frauenberichts über die Situation der Frauen und den Stand der Gleichstellung im Landkreis
- Hilfe bei der Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in der Verwaltung