- Bürgerservice
- Dienstleistungen, Ansprechpartner
- Jugend, Soziales, Gesundheit
- Ausländer, Integration
- Gesundheit, Veterinärwesen
- Kinder, Jugend & Familie
- Kita, Hort, Kindertagespflege
- Elterngeld: Antrag und Beratung
- Beistandschaft und Beurkundung
- Soziale Dienste im Kreis Germersheim
- Verwaltung und Finanzen
- Jugendbildung im Kreis Germersheim
- Netzwerk Frühe Hilfen
- Häuser der Familie - Familienbüros
- Netzwerk Kindeswohl & Kindergesundheit
- Jugendhilfeplanung - Orga und Konzepte
- Ombudschaft und Beschwerdestelle
- Das Jugendamt im Kreis Germersheim
- Schulen und Bildung
- Soziales, Senioren, Gleichstellung
- Kreisvolkshochschule
- Bauen, Umwelt, Abfall, Klima
- Ordnung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus
- Zentraler Service
- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Themen & Projekte
- Vorsorge im Not- und Katastrophenfall
- Energiesparen heißt Geld sparen und Klimaschutz
- Albert-Haueisen-Kunstpreis
- Die Arbeiten von Annette Czopf und Viktoria Shylova überzeugten die Jury
- Einladung Preisverleihung des Albert-Haueisen-Kunstpreises
- Einladung an alle Interessierten zur Preisverleihung und Ausstellungseröffnung
- Haueisen-Kunstpreis 2022 verliehen
- Haueisenpreis: Vorjury hat Auswahl getroffen
- Haueisen-Kunstpreis 2019 verliehen
- Bisherige Preisträger Preis
- Medien, Presse
- Stellen, Ausbildung
- Sitzungen, Gremien
- Termine online
- Online Dienste
- Landkreis
Geschäftsstelle RPK, PSPL, Senioren
Geschäftsstelle RPK, PSPL, Senioren
Geschäftsstelle Regionale Pflegkonferenz, Pflegestrukturplanung, Bereich Senioren
Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG):
"Ziel dieses Gesetzes ist die Sicherstellung einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen Angebotsstruktur und deren bedarfsgerechte Weiterentwicklung in den Bereichen der ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflege und der komplementären Hilfen im Vor- und Umfeld der Pflege (pflegerische Angebotsstruktur), um die Pflege und die damit zusammenhängende soziale Betreuung nachhaltig für Menschen zu gewährleisten, die aufgrund ihres Alters oder wegen Krankheit, Behinderung oder aus anderen Gründen hierauf angewiesen sind." (§1 Abs. 1, LPflegeASG)
Die Regionale Pflegekonferenz (§ 4) und die Pflegestrukturplanung (§ 3) sind Instrumente zur Umsetzung des LPflegeASG.
Was ist die Regionale Pflegekonferenz?
Nach § 4 LPflegeASG haben kreisfreie Städte und Landkreise den gesetzlichen Auftrag zur Einrichtung einer Pflegekonferenz in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die Regionale Pflegekonferenz im Landkreis Germersheim ist ein Fachgremium zur Klärung genereller Fragen und Herausforderungen, die sich aus der Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) und des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) auf kommunaler Ebene ergeben.
Aufgabe der Regionalen Pflegekonferenz
- Kooperation und Mitwirkung der Pflegestützpunkte aller Einrichtungen und Träger im pflegerischen und pflegenahen Bereich bei der Planung, Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur,
- Bildung kooperativer Netzwerke auf örtlicher Ebene
- Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements
Ziel der Regionalen Pflegekonferenz
- Verbesserung der Zusammenarbeit aller Beteiligten
- Vernetzung bestehender und Entwicklung zukunftsfähiger pflegerischer Angebotsstrukturen
- Entwicklung und Ausbau des bedarfsgerechten und wohnortnahen Unterstützungsangeboten
- Wohlbefinden und hohe Lebensqualität für alle hilfe- und pflegebedürftige Bürgerinnen und Bürger und deren Angehörigen
Unser Leitbild
Im Januar 2015 beschloss die Regionale Pflegekonferenz für den Kreis Germersheim ein Leitbild, auf das wir unser Handeln ausrichten. Leitbild der RPK Landkreis Germersheim
Was ist Pflegestrukturplanung?
Nach § 3 LPflegeASG stellen Kreise und kreisfreie Städte für ihr Gebiet Pflegestrukturpläne im Bereich ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Einrichtungen auf und schreiben diese regelmäßig fort. Darüber hinaus sollen auch komplementäre Hilfen im Vor- und Umfeld der Pflege, bürgerschaftliches Engagement und neue Angebotsformen Bestandteil der Pflegestrukturpläne sein. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Pflegestrukturplanung.
Inhalt der Pflegestrukturpläne:
- Ermittlung des vorhandenen Bestands an Einrichtungen und Dienstleistungen
- Prüfung, ob ein quantitativ und qualitativ ausreichendes sowie wirtschaftliches Versorgungsangebot in den einzelnen Leistungsbereichen unter Berücksichtigung der Trägervielfalt besteht
- Entscheidung über die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur
- Einbeziehung komplementärer Hilfen im Vor- und Umfeld der Pflege, Einbeziehung bürgerschaftlichen Engagements, Entwicklung neuer Formen pflegerischer Angebote.