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Pflege zu Hause im Landkreis
"Pflege zu Hause" im Landkreis
Stand 21.02.2024
Pflegestützpunkte im Landkreis Germersheim
Die Mitarbeiter*innen der Pflegestützpunkte beraten Sie, sofern Sie gesetzlich versichert sind, und Ihre Angehörigen zu allen Fragen rund um die Pflege. Sie klären mit Ihnen Ihren Hilfe- und Unterstützungsbedarf, informieren Sie über mögliche Leistungen der Pflegekasse und erstellen auf Wunsch einen Versorgungsplan, der auf Ihre Lebenssituation abgestimmt ist. Auch bei der Organisation der Hilfe sind Sie behilflich, damit Sie möglichst lange zu Hause leben können.
Die Beratung der Pflegestützpunkte ist vertraulich, kostenlos und neutral. Bei Bedarf kommen die Mitarbeiterinnen der Pflegestützpunkte auch zu Ihnen nach Hause.
Sie wollen sich beraten lassen:
Rufen Sie im Pflegestützpunkt an oder schicken Sie eine Mail.
Auf Wunsch beraten wir auch bei Ihnen Zuhause.
Download Flyer Pflegestützpunkte RLP
Internet: www.pflegestuetzpunkte.rlp.de
Pflegestützpunkt für die Stadt Germersheim und die VG Lingenfeld
Bismarckstr. 12, 76726 Germersheim
Frau Herrmann, Frau Stepp
Tel. 07274 / 70 30 932
Andrea.Herrmann@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Sabine.Stepp@pflegestuetzpunkte-rlp.deFrau Scheib, Tel. 07274 / 70 30 177
Christiane.Scheib@pflegestuetzpunkte-rlp.dePflegestützpunkt für die VG Rülzheim und die VG Bellheim
Mittlere Ortsstraße 83, 76761 Rülzheim
Frau Geiger, Tel. 07272 / 75 03 42
Stephanie.Geiger@pflegestuetzpunkte-rlp.deFrau Pfirrmann, Tel. 07272 / 93 55 217
Rosa.Pfirrmann@pflegestuetzpunkte-rlp.dePflegestützpunkt für die VG Kandel und die VG Jockgrim
Gartenstr. 8, 76870 Kandel
Frau Börckel, Tel. 07275 / 94 87 775
Sarah.Boerckel@pflegestuetzpunkte-rlp.deFrau Scheib, Tel. 07275 / 94 87 774
Christiane.Scheib@pflegestuetzpunkte-rlp.dePflegestützpunkt für die Stadt Wörth und die VG Hagenbach
Keltenstraße 15a ,76744 Wörth
Frau Duthweiler, Tel. 07271 / 98 16 530
Elke.Duthweiler@pflegestuetzpunkte-rlp.deFrau Pfirrmann, Tel. 07271 / 98 16 531
Rosa.Pfirrmann@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Was tun bei einer Krankenhausentlassung?
Wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden und bald entlassen werden sollen, ist das Krankenhaus verpflichtet, alles Notwendige für Ihre Entlassung und die Zeit vorbereiten (§ 39 Abs. 1 SGB V). Gerade bei älteren, bereits pflegebedürftigen Patient*innen kommt es häufig vor, dass nach dem Krankenhausaufenthalt der Pflege- und Betreuungsbedarf sich verändert hat.
Die Mitarbeiter*innen des Krankenhaus-Sozialdienstes besprechen mit Ihnen und Ihren Angehörigen, was bereits vor der Entlassung in die Wege geleitet werden kann und soll.
Um die Rückkehr in das eigene Zuhause sicherzustellen, nimmt das Krankenhaus mit Ihrer Einwilligung bereits vor der Entlassung Kontakt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse sowie, falls erforderlich, mit dem Sozialamt auf.
Ebenfalls mit Ihrer Einwilligung informiert das Krankenhaus den zuständigen Pflegestützpunkt über Ihre anstehende Entlassung, damit Sie nach dem Krankenhausaufenthalt weiter bei der Organisation und Finanzierung der angemessenen Pflege und Betreuung unterstützt werden.Folgende Hilfen gibt es z.B.:
Leistungen der Ambulanten Pflegedienste (für die Pflege zu Hause), Tagespflege, Verhinderungspflege, Angebote zur Alltagsunterstützung, organisierte Nachbarschaftshilfe, Kurzzeitpflege (befristete Versorgung in einem Pflegeheim bis zu 8 Wochen).
Während der Kurzzeitpflege:
In der Zeit in der Sie zur Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim sind, können die o.g. Berater/innen mit Ihren Angehörigen und in Absprache mit Ihnen die Hilfen und Leistungen abklären und organisieren, die Ihnen eine Rückkehr in Ihre häusliche Umgebung ermöglichen. Dabei wird auch geprüft, wer für welche Kosten aufkommt und welche finanziellen Hilfen geleistet werden.
Dafür gibt es eine gesetzliche Rangfolge:
1. Leistung der Pflegekasse 2. Eigenes Einkommen/Vermögen und Einkommen/Vermögen des Ehe-/nichtehelichen Lebenspartners 3. Eigene vertragliche Ansprüche 4. Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern/Eltern 5. Sozialhilfe durch die Kreisverwaltung Germersheim.
Doch keine Angst: Es sieht komplizierter aus, als es tatsächlich ist. Mit der Beratung durch die Mitarbeiter/innen der Pflegestützpunkte und der Kreisverwaltung kann die Kostendeckung meist schnell abgeklärt werden. Durch die gesetzlichen Neuregelungen erhalten Sie ggf. erhebliche Zuschüsse bei der Pflege zu Hause.
Wenn es zu Hause nicht mehr geht
Wenn die Pflege und Betreuung zu Hause trotz der genannten Hilfen nicht mehr möglich ist, kann eine dauerhafte Betreuung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung, in einem Pflegeheim notwendig werden. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die umfassende Pflege und Betreuung. Reicht das Geld aus der Pflegeversicherung nicht, gewährt die Kreisverwaltung Germersheim nach den gesetzlichen Voraussetzungen Sozialhilfe für die Heimpflege. Auch hier empfehlen wir die Beratung durch eine Mitarbeiter*in des zuständigen Pflegestützpunktes. Mit Ihrer Einwilligung nimmt diese dann zur Antragstellung Kontakt mit der zuständigen Mitarbeiter*in des Teams „Hilfe zur Pflege“ auf.
Zum Ausdruck bzw. Download des Informationsblatts „Pflege zu Hause“ klicken Sie hier.
Information zu Leistungen der Pflegeversicherung bei vollstationärer Pflege im Heim des Bundesgesundheitsministeriums hier: BMG: Leistungen Pflege zu Hause (ambulante Pflege)
Publikationen des Bundesgesundheitsministeriums zum Bestellen und Herunterladen: Ratgeber Pflege
Publikationen des Bundesgesundheitsministeriums zum Bestellen und Herunterladen. Pflegeleistungen zum Nachschlagen
Web-Portale zu Pflegeeinrichtungen
Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen in Rheinland-Pfalz: Sozialportal RLP
Website: Wohn - und Pflegeangebote in RLP (rlp.de)AOK-Bundesverband: Pflegenavigator
Website: AOK PflegenavigatorBKK-Dachverband: PflegeFinder
Website: BKK PflegeFinderVDEK – Verband der Ersatzkassen: Pflegelotse
Website: VDEK PflegelotseCompass private Pflegeberatung GmbH: Pflege Service Portal
Website: compass private Pflegeberatung.de