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Senioren- und Pflegeheime im Landkreis
Seniorenheime im Landkreis
Was ist ein Seniorenheim?
Seniorenheime bieten ein neues Zuhause für alle Menschen, die wegen Pflegebedürftigkeit, chronischer Erkrankung, in Ermangelung einer Pflegeperson oder aus anderen Gründen nicht mehr in ihrem bisherigen Umfeld wohnen und versorgt werden.
Wann ist der Umzug in ein Seniorenheim sinnvoll?
Die meisten älteren Menschen möchten gerne zu Hause leben und können sich kaum vorstellen, ihren Lebensabend einmal in einem Seniorenheim zu verbringen. Die Entscheidung und der Schritt, in ein Seniorenheim umzuziehen, fällt vielen Menschen schwer, und bringt große Veränderungen mit sich. Auch für Angehörige ist diese Situation nicht einfach. Deshalb ist es ganz besonders wichtig, dass Sie und Ihre Angehörigen das Seniorenheim finden, in dem Sie sich wirklich wohl fühlen.
Welche Leistungen bieten Seniorenheime?
Seniorenheime sorgen sich um alle Belange ihrer Bewohner. Hierzu gehören pflegerische und medizinische Versorgung sowie die Vollverköstigung und Wäscheversorgung. Zum Leben im Seniorenheim gehören aber auch Freizeit- und Aktivierungsangebote. Dafür ist in vielen Einrichtungen eine Fachkraft zuständig, die gemeinsam mit ehrenamtlichen Mitarbeitern und den Bewohnern ein buntes Programm zusammenstellt.
Viele Aktivitäten könnten ohne die Mitwirkung von ehrenamtlichen Helfern nicht stattfinden, die mit Kreativität, Erfahrung und Einfühlungsvermögen für die Bewohner da sind. Der Heimbeirat als Interessensvertretung der Bewohner bietet zudem die Möglichkeit zur Mitwirkung bei allen Belangen, die die Bewohner betreffen.
Leistungen der Pflegeversicherung für stationäre Pflege (Dauerpflege in Seniorenheim)
Seit 1.1.2017 erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die in einem Seniorenheim wohnen, monatlich vom Pflegegrad abhängige Pflegesachleistungen von der Pflegeversicherung. Diese Leistungen decken aber nur einen Teil der Gesamtkosten (Pflege, Unterkunft, Verpflegung) für einen Heimplatz ab.
Wenn eigene Mittel für den privat zu tragenden Anteil nicht ausreichen, können unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden.
Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege ist ein Angebot für pflegebedürftige und/oder behinderte Menschen, die alleine zu Hause oder im Familienverbund mit Angehörigen wohnen, aber für eine bestimmte Zeit die Unterstützung zu Hause vorübergehend nicht geleistet werden kann. Kurzzeitpflege wird häufig auch im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen, bis die Versorgung in der Häuslichkeit neu organisiert ist.
Im Landkreis Germersheim gibt es keine spezielle Kurzzeitpflegeeinrichtung. In den Senioren- und Pflegeheimen stehen jedoch sogenannte „eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. Diese können – sofern verfügbar - für einen erforderlichen vorübergehenden Aufenthalt genutzt werden.
Leistungen der Pflegeversicherung bei Kurzzeitpflege
Für Kurzzeitpflege besteht bei Pflegegrad 2-5 ein Anspruch in Höhe von maximal 1.774 EUR für bis zu 56 Tagen (8 Wochen) im Kalenderjahr. Dieser Betrag kann um bis zu 1.612 Euro aus nicht verbrauchten Mitteln der Verhinderungspflege erhöht werden, so dass pro Kalenderjahr für die Kurzzeitpflege bis zu 3.386 EUR zu Finanzierung der Kosten zur Verfügung stehen. Während der Kurzzeitpflege wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.
Auch der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR pro Monat kann zur Deckung des Eigenanteils an den Kosten der Unterkunft und Verpflegung während eines Kurzeitpflegeaufenthalts eingesetzt werden.
Entlastung beim Eigenanteil an den Pflegeheimkosten
Die Pflegeversicherung beteiligt sich an dem Eigenanteil der Pflegekosten, den alle Bewohnerinnen und Bewohner zahlen müssen. Dieser Zuschlag steigt mit der Dauer des Aufenthalts in einer vollstationären Pflegeeinrichtung und beträgt seit 1.1.2024:
Im ersten Jahr: 15 Prozent
Im zweiten Jahr: 30 Prozent
Im dritten Jahr: 50 Prozent
Ab dem vierten Jahr: 75 ProzentKosten der Unterbringung und Verpflegung sowie Investitionskosten werden jedoch nach wie vor nicht von der Pflegekasse übernommen.
Weitere Informationen auf www.gesund.bund.de - Leistungen der Pflegekasse im Heim
Informationen und Publikationen zu Pflegeleistungen
Im Internet stellt das Bundesgesundheitsministerium Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung bereit. Dort finden Sie auch die Broschüren des BMG, die kostenlos bestellt bzw. gespeichert werden können.
- Information zu Leistungen der Pflegeversicherung bei vollstationärer Pflege im Heim des Bundesgesundheitsministeriums hier: BMG: Leistungen Pflege im Heim
- Publikationen des Bundesgesundheitsministeriums zum Bestellen und Herunterladen: Ratgeber Pflege
- Publikationen des Bundesgesundheitsministeriums zum Bestellen und Herunterladen: Pflegeleistungen zum Nachschlagen
Senioren- und Pflegeheime im Landkreis Germersheim
Sie enthält neben den Kontaktdaten der Seniorenheime im Landkreis Germersheim Informationen zu den Platzkapazitäten, Anzahl der Einzel- und Doppelzimmer sowie der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze. Der Link zum AOK Pflegenavigator führt zu den Qualitätsbewertungen und den Kosten.
Information und Beratung zu Senioren- und Pflegeheimen im Landkreis
Ihre Fragen rund um Senioren- und Pflegeheime sowie zum Thema Kurzzeitpflege beantworten die Mitarbeiterinnen der Pflegestützpunkte. Hier geht es zu den Informationen zu den Pflegestützpunkten im Landkreis Germersheim: Pflegestützpunkte im Landkreis.
Web-Portale zu Pflegeeinrichtungen
Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen in Rheinland-Pfalz: Sozialportal RLP
Website: Wohn - und Pflegeangebote in RLP (rlp.de)AOK-Bundesverband: Pflegenavigator
Website: AOK PflegenavigatorBKK-Dachverband: PflegeFinder
Website: BKK PflegeFinderVDEK – Verband der Ersatzkassen: Pflegelotse
Website: VDEK PflegelotseCompass private Pflegeberatung GmbH: Pflege Service Portal
Website: compass private Pflegeberatung.de