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Tipps und Checklisten für den Notfall
Vorsorgetipps und Checklisten
Es gibt unterschiedliche Szenarien für eine Katastrophe oder den öffentlichen Notstand. Auf dieser Seite finden Sie einige Verhaltenstipss und Verlinkungen zu hilfreichen Broschüren und Checklisten. Informationen zum Thema Sirenen, finden Sie ebenfalls auf dieser Webseite: Klicken Sie hier ...
In jedem Fall ist es empfehlenswert, wenn Sie Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig auffrischen. Achten Sie darauf, dass Ihr Mobiltelefon einsatzfähig ist und Sie Notfallreserven und wichtige Dokumente vorhalten können. Ebenfalls empfehlenswert: wenn Sie sich in fremden Gebäuden, wie bspw. Kaufhäuser, Bürokomplexe oder Hotels aufhalten, machen Sie sich mit den Flucht- und Notfallwegen vertraut.
Nachfolgend nun weitere Informationen und Tipps für den Notfall.
Checklisten, Ratgeber und Vorräte
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat die Broschüre "Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen" veröffentlicht. Darin werdenVorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammengefasst. Checklisten unterstützen zudem bei der Umsetzung.
In einer weiteren Broschüre, "Meine persönliche Checkliste", geht es in erster Linie um Prävention und eine sinnvolle Vorratshaltung.
Weitere Infos finden Sie natürlich auch auf unserer Homepage, unter der Rubrik "Notfallreserven und wichtige Dokumente".
Was tun bei Unwetter und Sturm?
Wenn die Bevölkerung vor aufkommendem Sturm oder Unwetter gewarnt wird, empfehlen Katastrophenschützer zunächst sechs Schritte zu beachten ...
- Wetter-App installieren und Wetterberichte verfolgen
- Lose Gegenstände im Außenbereich, wie bspw. Mülltonnen, Hollywood-Schaukeln, Hängelampen ..., sichern oder in geschlossenen Räumen wie z.B. die Garage unterbringen
- Nicht im Außenbereich oder im Freien aufhalten und geschütze Räume aufsuchen (kein Dachgeschoß, keine Keller und auch nicht in der Nähe von Fenstern aufhalten)
- Fenster und Türen im eigenen Haus verschließen und ggf. Rollläden herunterlassen
- Den Stecker von sensiblen Geräten ziehen, die bei Überspannung Schaden nehmen könnten (z.B. TV-Geräte ...)
- Handy mit Powerbank und Taschenlampe in gesicherte Räume mitnehmen
Was tun bei Hochwassergefahr?
Wir leben in einer der wasserreichsten Regionen dieser Republik. Der Landkreis grenzt im Osten an den Rhein und verfügt zudem über zahlreiche Bäche und Seen. Doch auch ohne solche geologischen Gegebenheiten, besteht an vielen Stellen und Orten die Gefahr von Hochwasser. Sollten Sie z.B. in einem Gebiet wohnen, das von Hochwasser bedroht ist (hierzu können Ihnen auch die örtlichen Kommunen detaillierte Informationen zur Verfügung stellen), dann achten Sie darauf, dass bspw. gefährliche Chemikalien nicht von Wasser erreicht werden können. Falls möglich verbringen Sie Computer oder teure Geräte in höher gelegene Räume.
Bitte achten Sie auf eine Bevorratung, die auch im Fall von Überschwemmungen oder Hochwasser-Einbruch hilöfreich sein kann. Für manche Gebäude, die bspw. in der Vergangenheit schon von Hochwasser bedroht wurden, kann es unter Umständen sinnvoll sein, auch Sandsäcke oder wasserfeste Platten zum Schutz vor eindringendem Wasser einzulagern.
Hochwassergefährdete Gebiete können den einschlägigen Hochwassergefahrenkarten/Hochwasserrisikokarten unter www.hochwassermanagement.rlp-umwelt.de entnommen werden.
Was tun bei Feuer?
Achten Sie bitte darauf, dass in Haushalten oder Wohnungen innerhalb der Aufenthaltsräume (ausgenommen Küche und Flur) Rauchwarnmelder vorhanden sein müssen. Der Einbau und Betrieb hat so zu erfolgen, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Versuchen Sie das Feuer nur dann eigenständig zu löschen, wenn keine Gefahr für Sie oder das Leben anderer besteht. Sie sollten versuchen den Brand im Keim zu ersticken. Achten Sie darauf, dass brennendes Fett oder brennende Flüssigkeiten nie mit Wasser gelöscht werden. Schalten Sie den Strom ab.
Es empfiehlt sich in den meisten Fällen auch die Feuerwehr zu informieren (112). Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Brandschutz und allgemeine Hilfen".
Was tun bei Stromausfall
Die Stromversorgung in Deutschland ist auf einem ausgesprochen hohen Niveau. Sollte es doch einmal zu länger anhaltenden und großflächigen Stromausfällen kommen, würden das die Menschen in vielen Bereichen spüren. Aus diesem Grund haben wir diesem Thema ein eigenes Kapitel gewidmet, das Sie unter "Energiesparen als Prävention" nochmals nachlesen können. Hier finden Sie Vorkehrungen, die Sie treffen können.
Sollte der Strom in Ihrem Haus ausgefallen sein, versuchen Sie zu prüfen, ob es sich um bspw. nur um eine Sicherung in Ihrer eigenen Wohnung handelt oder der Stromausfall auch Ihre Nachbarn oder bspw. die Straßenbeleuchtung betrifft. Halten Sie für einen solchen Fall die Nummer Ihres Stromanbieters bereit. Ein Anruf bei Feuerwehr, einem Rettungsdienst oder der Polizei ist nicht gestattet, da es sich nicht um einen Notfall handelt. In jedem Fall empfiehlt es sich, stromintensive Geräte vom Netz zu nehmen, sprich den Stecker zu ziehen. Das gilt auch für empfindliche Geräte, die keinen Überspannungsschutz ausweisen.
Was tun bei extremer Hitze und Dürre
Generell empfiehlt es sich, einen ausreichenden Vorrat an Getränken vorzuhalten. Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere Hinweise auf der Seite "Notfallreserven und wichtige Dokumente". Lüften Sie Ihr zu Hause während der kühleren Tageszeiten (z.B. nachts) und verdunkeln Sie bei Tagesanbruch ihre Räume. Sollten Sie gesundheitliche Probleme haben, sprechen Sie in jeden Fall mit Ihrem Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin, um ggf. auch Medikamente anzupassen. Tragen Sie leichte Kleidung, meiden Sie Hitze und kühlen Sie mit kalten Fußbädern Ihren Körper ab. Trinken Sie viel Wasser.
Achten Sie auch auf die Natur: Werfen Sie keine Zigarettenkippen achtlos in die Natur; beachten Sie die Rauchverbote in Wäldern und in der Nähe von Feldern; stellen Sie keine Fahrzeuge über natürliche, trockene Flächen; achten Sie auf aufgerissene Straßen und Betonflächen;
Was tun, wenn Gefahrstoffe in die Umwelt gelangen
Es kann vorkommen, dass chemische, biologische, radiologische oder nukleare Gefahrstoffe (CBRN-Gefahrstoffe) in die Umwelt gelangen. Wenn Sie davon Kenntnis erlangen, informieren Sie bitte auch Ihr direktes Umfeld, wie bspw. die Nachbarschaft. Bleiben Sie über die Medien Ihrer Wahl informiert und suchen Sie geschützte Räume oder das eigene zu Hause auf. Halten Sie sich an die Vorgaben der Behörden, die Ihnen mitgeteilt werden und halten Sie Fenster und Türen geschlossen. Verwenden Sie keine Kerzen oder brennenden Gegenstände, halten Sie ggf. Mundschutz bereit und telefonieren Sie nur in Notfällen.
Was tun bei einer Explosion?
Versuchen Sie in jedem Fall die Ruhe zu bewahren, erkennen Sie die Gefahrensituation und achten Sie auf Mitmenschen in Ihrer Nähe, die ggf. Hilfe und Unterstützung benötigen. Sollten Sie eingeschlossen werden, versuchen Sie nach geraumer Zeit durch Rufe und Klopfzeichen auf sich aufmerksam zu machen. Ansonsten sollten Sie Abstand halten zu beschädigten Gebäuden oder Trümmern.Betreten Sie keine Räume, die verqualmt sind und unternehmen Sie keine eigenständigen Löschversuche.
Gesetzliche Grundlagen
Im § 1 Abs. 4 des "Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz" (LBKG)" wird zum Ausdruck gebracht, dass die Bevölkerung zur Selbsthilfe verpflichtet ist. Die Selbsthilfe sollte von ersten Hilfs- und Schutzmaßnahmen im eigenen Bereich bis zur Nachbarschaftshilfe reichen. Gerade bei einem Schadensgebiet von größeren räumlichen Ausmaßen mit einer Vielzahl von Betroffenen ist dies notwendig, da Feuerwehren und andere Hilfsorganisationen zunächst nur an Schwerpunkten eingreifen können.
Je mehr Bürgerinnen und Bürger selbst vorsorgen (z.B. durch Vorhalten geeigneter Geräte, sonstigen Materials, von Pumpen, Sandsacken und einen gewissen Lebensmittelvorrat für Notlagen), umso besser können Auswirkungen von Naturkatastrophen und anderen Gefahrenlagen bewältigt werden.
Die öffentlich organisierte Hilfe muss mit den Selbsthilfemaßnahmen der Bevölkerung Hand in Hand gehen. Nur durch gemeinsame öffentliche und private Vorsorge ist ein ausreichender Schutz gewährleistet. In diesem Zusammenhang sind auch Unterstützungsmaßnahmen von Selbsthilfeeinrichtungen der Bevölkerung zu erwähnen.
Die Bestimmung des § 1 Abs. 4 LBKG verdeutlicht, dass die Aufgabenträger nicht in erster Linie zur Wahrung privater Interessen tätig werden, sondern zunächst nur die Selbsthilfe der Bevölkerung durch im öffentlichen Interesse gebotene behördliche Maßnahmen, ergänzen