Heilpraktiker

Die Kreisordnungsbehörde ist die Antragsbehörde zur Zulassung als Heilpraktiker für Personen, die im Landkreis Germersheim wohnen. Die Prüfung wird zentral in Mainz-Bingen abgelegt.

Einzelheiten und Infos über die Prüfung zum Heilpraktiker allgemein, eingeschränkt auf ein bestimmtes Gebiet oder auch nach Aktenlage erhalten Sie direkt über die Kreisverwaltung Mainz-Bingen unter folgendem Link: hier klicken.

  • Folgende Voraussetzungen müssen grundsätzlich bei uns eingereicht werden bzw. erfüllt sein:  

    • Formloser Antrag (soweit bereits bekannt mit der Angabe des beabsichtigten späteren Niederlassungsortes)
    • Kopie der Geburtsurkunde
    • Vollendung 25. Lebensjahr (ist nicht separat nachzuweisen, ergibt sich aus der Kopie des Bundespersonalausweises oder Reisepasses)
    • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O, zum Antragszeitpunkt nicht älter als 3 Monate (bei Beantragung als Adressat „Fachbereich 41 – Kreisordnungsbehörde“ angeben)
    • Ärztliches Attest des Haus- oder Amtsarztes mit den Angaben, dass physisch und psychisch nichts gegen die Ausübung als Heilpraktikerin spricht und, dass Sie frei sind von ansteckenden Krankheiten; zum Antragszeitpunkt nicht älter als 3 Monate
    • Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamts; zum Antragszeitpunkt nicht älter als 3 Monate
    • Beglaubigte Kopie des Bundespersonalausweises oder Reisepasses
    • Tabellarischer Lebenslauf
    • Beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses
    • Nachweis über evtl. bisherige Ausbildung zum Heilpraktiker

Folgende Fristen für das Einreichen des Antrages und aller erforderlicher Unterlagen bei der Kreisverwaltung Germersheim sind zu beachten:

20. Juni für die Zulassung zur Prüfung im Oktober des jeweiligen Jahres,

20. Dezember für die Zulassung zur Prüfung im März des Folgejahres.

Der Antrag muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen am Stichtag bei der Kreisverwaltung Germersheim vorliegen, damit dieser geprüft und rechtzeitig bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vorgelegt werden kann.