Wahlen

Vorläufiges prozentuales Ergebnis: Die CDU  erhält 17 Sitze im neuen Kreistag, Alternative für Deutschland (AfD) 9 Sitze, SPD 8 Sitze, Freie Wählergruppe 6 Sitze, Bündnis 90/DIE GRÜNEN 4 Sitze, FDP 2 Sitze, Die PARTEI, 0 Sitze.

Kreistag

Auf der Grafik links sehen Sie das vorläufige Ergebnis zur Wahl des Kreistags für den Landkreis Germersheim (Stand 10. Juni 2024 / 17.30 Uhr).

Hier finden Sie die Liste der gewählten Mitglieder für den künftigen Kreistag. Deren Vereidigung wird im Rahmen der konstituierenden Kreistagssitzung am Montag, 2. September 2024, stattfinden.

Landratswahl

Bei den Wahlen zum Landrat konnte sich Martin Brandl (CDU) mit 50 Prozent der Stimmen bereits im ersten Wahlgang durchsetzen. Landrat Dr. Fritz Brechtel hat seinem Nachfolger, der ab 1. Dezember 2024 das Amt übernehmen wird, in einem Videogruß zum Wahlerfolg gratuliert.

Kommunalwahlen

Alle Ergebnisse der rheinland-pfälzischen Kommunalwahlen 2024 finden Sie auf der Internetseite der Landeswahlleitung.

Pressemitteilungen

14. Juni 2024: Wahlergebnisse im Landkreis Germersheim für die Europawahl 2024

14. Juni 2024: Wahlergebnis der Wahl zur Landratswahl 2024 im Landkreis Germersheim

14. Juni 2024: Wahlergebnis der Kreistagswahl 2024 im Landkreis Germersheim

10. Juni 2024: Vorläufiges prozentuales Ergebnis 

10. Juni 2024: Martin Brandl wird Nachfolger von Landrat Dr. Fritz Brechtel


Allgemeine Informationen

Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

  • An wen darf ich mich wenden?

    Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

  • Anträge / Formulare

    Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.