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Waffen- und Sprengstoff
Die Untere Waffen- und Sprengstoffbehörde ist für die Erlaubniserteilung, den Vollzug sowie sämtliche Themen mit Waffenbezug im Landkreis Germersheim unter Anwendung des Waffengesetzes (WaffG) und des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zuständig.
Hier finden Sie die wichtigsten Antrags- und Anzeigeformulare. Haben Sie weitere Fragen zu Ihrem Anliegen, wenden Sie sich gerne per E-Mail oder telefonisch an die zuständigen Mitarbeitenden.
Sie können uns Ihre Unterlagen bei einem persönlichen Termin übergeben (vorherige Terminvereinbarung unbedingt erforderlich), im Briefkasten am Hauptgebäude, Luitpoldplatz 1 einwerfen, per Post oder elektronisch per E- Mail übersenden.
Bitte beachten Sie, dass eingehende Schriftstücke digitalisiert und im Anschluss vernichtet werden. Eine Rücksendung erfolgt nicht.
Hier finden Sie die wichtigsten Formulare. Falls für Ihr Anliegen kein gesondertes Formular verfügbar ist, wenden Sie sich bitte mit formlosen Schreiben an uns.
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