Waffen- und Sprengstoff-2

NICHT für die Öffentlichkeit bestimmte TESTSEITE, nur für die KV

Die Untere Waffen- und Sprengstoffbehörde ist für die Erlaubniserteilung, den Vollzug sowie sämtliche Themen mit Waffenbezug im Landkreis Germersheim unter Anwendung des Waffengesetzes (WaffG) und des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zuständig.

Hier finden Sie die wichtigsten Antrags- und Anzeigeformulare. Haben Sie weitere Fragen zu Ihrem Anliegen, wenden Sie sich gerne per E-Mail oder telefonisch an die zuständigen Mitarbeitenden.

WICHTIG

Sie können uns Ihre Unterlagen

  • bei einem persönlichen Termin übergeben (vorherige Terminvereinbarung unbedingt erforderlich), 
  • im Briefkasten am Hauptgebäude, Luitpoldplatz 1 einwerfen, 
  • per Post oder 
  • elektronisch per E- Mail übermitteln.

Nutzen Sie dazu bitte die "Formulare als PDF..." hier in der ◄ gelben Spalte links. Bitte beachten Sie, dass eingehende Schriftstücke digitalisiert und im Anschluss vernichtet werden. Eine Rücksendung erfolgt nicht.

Oder nutzen Sie das neue, vollkommen digitalisierte   Verfahren

Wählen Sie dazu einfach hier ► die wichtigen oder alle weiteren Formulare und folgen Sie bitte den Anweisungen. Damit entfallen Terminvereinbarungen, Downloads sowie Post und Versand.

Falls für Ihr Anliegen kein gesondertes Formular verfügbar ist, wenden Sie sich bitte mit formlosen Schreiben an uns.