Weitere Formulare Waffen Sprengstoff

NICHT für die Öffentlichkeit bestimmte TESTSEITE, nur für die KV. Text hier ↓ ist noch anzupassen: 16.4.

Die Untere Waffen- und Sprengstoffbehörde ist für die Erlaubniserteilung, den Vollzug sowie sämtliche Themen mit Waffenbezug im Landkreis Germersheim unter Anwendung des Waffengesetzes (WaffG) und des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zuständig.

Hier finden Sie weitere Antrags- und Anzeigeformulare. Haben Sie weitere Fragen zu Ihrem Anliegen, wenden Sie sich gerne per E-Mail oder telefonisch an die zuständigen Mitarbeitenden.

Sie können uns Ihre Unterlagen bei einem persönlichen Termin übergeben (vorherige Terminvereinbarung unbedingt erforderlich), im Briefkasten am Hauptgebäude, Luitpoldplatz 1 einwerfen, per Post oder elektronisch per E- Mail übersenden.

Bitte beachten Sie, dass eingehende Schriftstücke digitalisiert und im Anschluss vernichtet werden. Eine Rücksendung erfolgt nicht. Falls für Ihr Anliegen kein gesondertes Formular verfügbar ist, wenden Sie sich bitte mit formlosen Schreiben an uns.

Möchten Sie zu den wichtigsten Antrags- und Anzeigeformulare zurück gelangen, klicken Sie bitte einfach hier oder in den Bereich "Navigation" links unten auf dieser Webseite "Wichtige Formulare Waffen Sprengstoff".

Zu den wichtigsten Antrags- und Anzeigeformularen ► hier oder in den Bereich "Navigation" links unten auf dieser Webseite "Wichtige Formulare Waffen Sprengstoff".