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Haushaltsplan
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Er enthält u.a. alle im Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises Germersheim voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen (Ergebnishaushalt).
Im Finanzhaushalt sind alle voraussichtlich ergebnis- und vermögenswirksamen Ein- und Auszahlungen enthalten sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Er weist insbesondere auch die in Zusammenhang mit den Investitionen stehenden Zahlungsströme aus.
Der Haushaltsplan ist für die Verwaltung verbindlich. Er wird in der Regel in der Dezember-Sitzung des Kreistages für das kommende Haushaltsjahr beschlossen und muss dann von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier genehmigt werden.
Haushaltspläne, Nachtragshaushaltspläne- und Satzungen
- Haushaltsplan 2015
- Haushaltsplan 2016
- Haushaltsplan 2017
- Nachtragshaushalt 2017
- Haushaltsplan 2018
- Nachtragshaushalt 2018
- Haushaltsplan 2019
- Nachtragshaushalt 2019
- Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020
- 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2020
- Haushaltsplan 2021
- 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2021
- Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022
- 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2022
- Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023
- Korrektur der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023
- Haushaltsplan 2024