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Impressum
Impressum:
Der Landkreis Germersheim ist eine Gebietskörperschaft des Öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch die Kreisverwaltung Germersheim, vertreten durch den Landrat Martin Brandl.
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 5 TMG / § 55 II RStV: Teamleitung Öffentlichkeitsarbeit / Pressesprecherin: Astrid Seefeldt
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: keine
Für Dritte auf der Website verlinkte Inhalte:
https://suedpfalz-tourismus.de/, Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 5 TMG / § 55 II RStV: Silke Wiedrig, SÜD Landkreis Germersheim e.V.
kvhs-halbjahresprogramm-1-2024.pdf (kreis-germersheim.de, Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 5 TMG / § 55 II RStV: Karin Träber, KVHS Landkreis Germersheim
Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation: Die Kreisverwaltung Germersheim bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an. Wir eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) mit den Hinweisen und Regeln, welche nur für die Kommunikation mit der Kreisverwaltung Germersheim und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.
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Zugangseröffnung
1. Allgemeine Hinweise
Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Kreisverwaltung Germersheim erfolgt grundsätzlich formfrei mit einfacher E-Mail (siehe Ziffer 2), sofern nicht ausnahmsweise eine Schriftform von Dokumenten gesetzlich angeordnet ist.
Wenn die Schriftform vorgeschrieben ist, kann sie in der Regel durch die formgebundene elektronische Kommunikation (siehe Ziffer 3) ersetzt werden. Für eine Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich.
Wurde eine elektronische formfreie oder formgebundene Kommunikation eröffnet, geht die Kreisverwaltung Germersheim davon aus, dass die gesamte Kommunikation in Bezug auf Ihr aktuelles Anliegen auf elektronischem Weg stattfinden kann, sofern Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Mitteilungen der Kreisverwaltung Germersheim an Sie werden dann an die E-Mail-Adresse gesendet, von der aus Sie die Kommunikation eröffnet haben.
Bitte senden Sie der Kreisverwaltung Germersheim keine elektronischen Nachrichten (E- Mails), deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgeholt oder heruntergeladen werden muss. Diese häufig umgangssprachlich als „Einschreiben per E-Mail" bezeichneten Nachrichten werden aus Sicherheitsgründen von der Kreisverwaltung Germersheim nicht abgerufen. Abgesehen davon stellt ein „Einschreiben per E-Mail" keine rechtlich verbindliche Zustellung dar; es entspricht nicht der Zustellung durch die Post mittels eines eingeschriebenen Briefs.
Auf den unter Ziffer 2 und 3 beschriebenen Kommunikationswegen können Sie auch die auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim veröffentlichten Formulare, die dort zum Download bereitstehen, nach entsprechender Bearbeitung an die Kreisverwaltung Germersheim übersenden. Darüber hinaus nimmt die Kreisverwaltung Germersheim ausschließlich Dokumente in den Dateiformaten entgegen, die unter Ziffer 6 aufgelistet sind. E-Mails dürfen eine Dateigröße von 25 Megabyte inklusive Dateianhängen nicht überschreiten. Folgende E-Mails werden nicht entgegengenommen: E-Mails, die einen Virus oder sonstige Schadsoftware oder Dateien enthalten, die mit einem unbekannten Kennwort versehen sind, die als ausführbare Dateien (z.B. *.exe, *.bat) angehängt wurden oder die automatisierte Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros) beinhalten. E-Mails mit kommerziellen Absichten (SPAM-Mails) werden hier nicht angenommen. In allen genannten Fällen erhalten Sie von der Kreisverwaltung Germersheim keine weitere Mitteilung.
2. Formfreie elektronische Kommunikation
Für eine rechtsverbindliche formfreie elektronische Kommunikation steht Ihnen folgende zentrale E-Mail-Adresse zur Verfügung: kv-germersheim@poststelle.rlp.de
Wenn Sie einen Antrag stellen wollen oder ein Verwaltungsverfahren abwickeln möchten, benutzen Sie bitte für die gesamte Verfahrenskorrespondenz die oben genannte E-Mail- Adresse.
Alle anderen bekannten E-Mail-Adressen der Kreisverwaltung Germersheim, von deren Ämtern und Dienststellen sowie personenbezogene E-Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und E-Mail-Kontaktformulare stellen keinen Zugang für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Kreisverwaltung Germersheim dar.
Dies gilt auch dann, wenn Sie im Laufe einer Verfahrensabwicklung eine elektronische Nachricht aus dem persönlichen Postfach einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Verwaltung erhalten. Andere E-Mail-Adressen als die oben genannte und sonstige elektronische Zugänge zur Kreisverwaltung Germersheim stehen ausschließlich für unverbindliche Anfragen und Auskünfte zur Verfügung.
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Nachricht die Kreisverwaltung Germersheim erreicht, können Sie sich - wie unter Ziffer 4 beschrieben - als Benutzerin oder Benutzer der Virtuellen Poststelle (VPS) im rlp-Service registrieren und Nachrichten über die VPS versenden. Das Gleiche gilt, wenn Sie die Rückantwort von der Kreisverwaltung Germersheim anstelle der einfachen Übertragung über das Internet mittels einer gegen fremde Einsichtnahme geschützten Datenübertragung erhalten wollen.
3. Formgebundene elektronische Kommunikation:
Eine rechtsverbindliche formgebundene elektronische Kommunikation ist erforderlich, wenn für Dokumente, die Sie der Kreisverwaltung Germersheim übermitteln wollen, gesetzlich die Schriftform angeordnet ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn für bestimmte Unterlagen eine eigenhändige Unterschrift vorgeschrieben ist, z.B. bei der Erhebung eines Widerspruchs. Die eigenhändige Unterschrift kann, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, bei einer elektronischen Übermittlung eines Dokuments durch eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz ersetzt werden.
Für den Versand von E-Mails und Anlagen, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, steht Ihnen wie bei der formfreien elektronischen Kommunikation (siehe Ziffer 2) die folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: kv-germersheim@poststelle.rlp.de
Für die Zugangseröffnung gelten hier ebenfalls die unter Ziffer 1 und 2 genannten Voraussetzungen und Hinweise.
Alternativ können Sie nach Registrierung als Benutzerin oder Benutzer der Virtuellen Poststelle (VPS) im Nutzerkonto RLP (siehe Ziffer 4) mit einer elektronischen qualifizierten Signatur versehene Dokumente direkt aus der VPS heraus an die Kreisverwaltung Germersheim senden.
4. Registrierung zur Nutzung der Virtuellen Poststelle (VPS)
Vor der Übersendung Ihrer Mitteilung können Sie sich freiwillig und kostenlos als Benutzerin oder Benutzer der Virtuellen Poststelle (VPS) im Nutzerkonto RLP (https://nutzerkonto.service.rlp.de/) registrieren.
Eine Versendung von Nachrichten an die Kreisverwaltung Germersheim als registrierte Benutzerin oder als registrierter Benutzer hat für Sie den Vorteil, dass Sie eine detaillierte technische Übermittlungsbestätigung (Laufzettel) erhalten und die Sicherheit während der Datenübermittlung gewährleistet ist.
Zur Registrierung wählen Sie bitte unter https://nutzerkonto.service.rlp.de/ den Menüeintrag „Postfach eröffnen" und folgen Sie den Anweisungen. Bei der Registrierung werden Ihre Adressdaten erfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Aktivierungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Nach erfolgter Aktivierung können Sie die VPS künftig sowohl für die formgebundene als auch die formfreie elektronische Kommunikation mit der Kreisverwaltung Germersheim und anderen Kommunal- und Landesbehörden in Rheinland-Pfalz nutzen. Die Datenübertragung erfolgt hierbei geschützt gegen fremde Einsichtnahme. Mit der Registrierung erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Ihnen die Kreisverwaltung Germersheim und andere Landes- und Kommunalbehörden, mit denen Sie elektronisch Kontakt aufnehmen, in Bezug auf Ihr aktuelles Anliegen Nachrichten in Ihre VPS zusenden kann. Um diese Nachrichten zu lesen, müssen Sie sich in der VPS mit Ihren Benutzerdaten, mit denen Sie sich registriert haben, anmelden. Weitere Hinweise zur VPS sowie die Benutzungsbedingungen finden Sie unter: https://nutzerkonto.service.rlp.de/.
5. Optional: Verschlüsselung der Dokumente
Unabhängig von einer Registrierung in Nutzerkonto RLP (siehe Ziffer 4) können Sie Ihre Mitteilungen an die Kreisverwaltung Germersheim zur Sicherung der Vertraulichkeit verschlüsselt senden. Dies wird insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten empfohlen. Hierzu wird ein öffentliches Verschlüsselungszertifikat der Poststelle der Kreisverwaltung Germersheim zur Verschlüsselung Ihrer Dokumente unter https://nutzerkonto.service.rlp.de/ im Download-Bereich des Menüpunktes „gesendete Nachrichten" zur Verfügung gestellt.
6. Unterstützte Dateiformate und Signaturkomponenten
Die von der der Kreisverwaltung Germersheim unterstützten Dateiformate für die rechtsverbindliche formfreie und formgebundene elektronische Kommunikation sowie die Signaturkomponenten für die formgebundene elektronische Kommunikation finden Sie unter https://nutzerkonto.service.rlp.de/ im Download-Bereich des Menüpunktes „VPS". Bei der formgebundenen elektronischen Kommunikation überprüfen Sie bitte unbedingt auf der angegebenen Internetseite, ob die mit Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei hier verarbeitet werden kann. Eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der unterstützten Signaturkarten erfolgen.
7. Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Haben Sie Fragen zur elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung Germersheim, so können Sie eine Anfrage an kreisverwaltung@kreis-germersheim.de richten.
8. Rechtliche Hinweise
Die Kreisverwaltung Germersheim übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System zur Entgegennahme der von Ihnen übermittelten E-Mails technisch stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Kreisverwaltung Germersheim sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.