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Wappen der Kreisverwaltung
Zu unserem Wappen
Der § 4 Abs. 1 der Landkreisordnung des Landes Rheinland-Pfalz (LKO) berechtigt die Landkreise zum Führen von Wappen und Flaggen. Dem Landkreis Germersheim ist mit Urkunde des Ministeriums des Innern des Landes Rheinland-Pfalz vom 16. Februar 1976 das Recht zum Führen eines Kreiswappens verliehen worden.
Das Wappen ist ein äußeres Hoheitszeichen, welches über § 12 BGB geschützt ist und grundsätzlich nur durch die Organe des Landkreises Germersheim verwendet werden darf.
Zwei Wappen und Flagge des Landkreises dürfen von anderen nur mit Genehmigung der Kreisverwaltung verwendet werden (§ 4 Abs. 3 LKO). Genehmigungen zur Nutzung des Landkreiswappens sind nur in Einzelfällen und nur bei Vorliegen aller Voraussetzungen nach dieser Satzung zulässig.
Verwendung
Die Verwendung des Kreiswappens wird ausschließlich durch Satzung des Landkreises Germersheim über die Verwendung des Wappens des Landkreises Germersheim geregelt (siehe dazu das Amtsblatt vom 12. Januar 2023). Änderungen oder Ergänzungen des Wappens sind nicht gestattet. Jegliche Abweichungen von der amtlichen Darstellung des Wappens oder Darstellungen, die verniedlichend oder verunglimpfend wirken, sind untersagt.
Viele Dank für Ihr Verständnis.